Verwendung der Studiengebühren
Beginnend mit dem Sommersemester 2007, wurden gemäß Landeshochschul-
gebührengesetz (LHGebG) vom 19.12.2005 (GBl.S.794), in Baden-Württemberg
allgemeine Studiengebühren eingeführt. Alle Studierenden die an einer staatlichen
baden-württembergischen Hochschule oder Berufsakademie ein grundständiges
Studium oder ein konsekutives Master-Studium absolvieren, zahlen auf Grund
dessen pro Semester 500 Euro Studiengebühren. Die Einnahmen aus
den Studiengebühren stehen jeder Hochschule und Berufsakademie, die sie
eingenommen hat, zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium
und Lehre zur Verfügung.
Verwendung von Studiengebühren 2008
Bericht Verwendung Studiengebühren 2008
Hinweise zur Verwendung von Studiengebühren
gebührengesetz (LHGebG) vom 19.12.2005 (GBl.S.794), in Baden-Württemberg
allgemeine Studiengebühren eingeführt. Alle Studierenden die an einer staatlichen
baden-württembergischen Hochschule oder Berufsakademie ein grundständiges
Studium oder ein konsekutives Master-Studium absolvieren, zahlen auf Grund
dessen pro Semester 500 Euro Studiengebühren. Die Einnahmen aus
den Studiengebühren stehen jeder Hochschule und Berufsakademie, die sie
eingenommen hat, zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium
und Lehre zur Verfügung.
Verwendung von Studiengebühren 2008
Bericht Verwendung Studiengebühren 2008
Hinweise zur Verwendung von Studiengebühren
Last modified
08.09.2009 13:08