Ausländische Studierende
Hinweis für ausländische
Studierende:
Für ausländische Studierende enthält das Landeshochschulgebührengesetz
eine Übergangsregelung für die Zahlungspflicht:
Ausländische
Studierende, die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung
haben und die
bei Inkrafttreten des Landeshochschulgebührengesetzes am
28.12.2005
bereits eingeschrieben waren, können ihr Studium innerhalb
der Dauer
der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester
abschließen, ohne die Studiengebühr bezahlen zu müssen. Dies gilt aber
nur für den Studiengang in dem Sie auch bereits vor dem 28.12.2005
einge-
schrieben waren.
Bei einem Studiengangwechsel entfällt die
Gebührenfreiheit. Ebenso bei
einer Unterbrechung des Studiums.
Funktioniert ein Link nicht mehr, sind irgendwelche Informationen veraltet
oder haben Sie einen Vorschlag
für weitere Informationen?
Melden Sie sich bitte bei Katja Bauer:
Telefon: 07131 / 504-299