Studiengebühren
Gebührenbescheid
Mit Zugang des Bescheides sind sie verpflichtet, die Studiengebühr an die
Hochschule zu entrichten. Es handelt sich um einen Dauerbescheid, das
heißt dass Sie auch in Zukunft verpflichtet sind die Studiengebühr je
Semester zu entrichten ohne dass es einer weiteren Aufforderung durch die
Hochschule bedarf. Ohne die rechtzeitige Zahlung der Studiengebühren ist
die Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) nicht möglich.
Gemäß § 60 Abs. 5 Nr. 2 LHG muss bei Nichtentrichtung der Studiengebühr
die Einschreibung bzw. die Rückmeldung versagt werden.
Neu- und Ersteinschreiber
Neu- und Ersteinschreiber erhalten den Gebührenbescheid zusammen mit
der Zulassung zum Studium bzw. den Immatrikulationsunterlagen.
Die Zahlung ist Voraussetzung für die Einschreibung bei der Hochschule
Heilbronn.
Trifft einer der gesetzlich geregelten Befreiungstatbestände auf Sie
zu oder wollen Sie ein Darlehen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg
beantragen, so stellen Sie an Stelle der Zahlung die entsprechenden Anträge.
Anträge, Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie auf den
nachfolgenden Seiten.
Wann muss die Studiengebühr bezahlt werden?
Für die Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) ist die Zahlung innerhalb
des Rückmeldezeitraums (für SS 2010: 18.01.2010 – 19.02.2010) Voraussetzung.
Sie erhalten Ihre Studienbescheinigung erst nachdem der Gesamtbetrag in
Höhe von 581 € bei der Hochschule Heilbronn eingegangen ist.
Liegt ein Grund für eine Befreiung von der Studiengebührenpflicht vor, oder
wollen Sie ein Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg in Anspruch
nehmen, so stellen Sie an Stelle der Zahlung die entsprechenden Anträge.
Anträge, Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie auf den
nachfolgenden Seiten.
Welche Kosten fallen außer den Studiengebühren noch an?
Zusätzlich zu entrichten ist weiterhin der Semesterbeitrag in Höhe von künftig
81 € (beginnend mit dem WS 08/09, hebt das Studentenwerk seinen Beitrags-
satz auf 41 € je Semester an. Der Semesterbeitrag erhöht sich hierdurch auf
insgesamt 81 €).
Die Langzeitstudiengebühr ist gleichzeitig mit der Einführung von Allgemeinen
Studiengebühren entfallen.
Wie soll die Zahlung erfolgen?
Die Bezahlung der Gebühren und Beiträge erfolgt online. Sie geben im Internet
Ihre Bankdaten ein und nehmen dann, durch Eingabe einer TAN-Nummer, die
Rückmeldung vor.
Damit erteilen Sie der Hochschule eine einmalige Abbuchungsermächtigung.
An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden?
Sollten Sie weiterer Fragen haben, können Sie sich gerne mit unserer für
die Studiengebühren zuständigen Mitarbeiterin Frau Katja Bauer in
Verbindung setzen.
Sie erreichen sie wie folgt:
Katja Bauer
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Hochschule Heilbronn
Studentische Abteilung
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn
Raum: E 139
Tel: 07131 / 504 – 299
Mail: katja.bauer[at]hs-heilbronn.de
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Darlehen bei der Landesbank
Baden-Württemberg erhalten Sie unter: http://www.l-bank.de/
Oder per Mail: studiengebuehren[at]l-bank.de
Oder unter der Telefonhotline: 0800/ 6645866
Weitere Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter:
http://www.studiengebuehren-bw.de
Info-Hotline:
Fragen zu den Studiengebühren beantwortet auch die Info-Hotline des
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
unter der Tel.Nr. 01805 / 86 30 01
bzw. der E-Mail-Adresse: info[at]studiengebuehren-bw.de
Das Gesetz:
Hier finden Sie die Rechtsgrundlage für die Einführung von Studiengebühren
ab dem Sommersemester 2007 in Baden-Württemberg
Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).
Durch das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im
Hochschulbereich" vom 03.12.2008, wurde auch das Landeshochschulgebühren-
gesetz mit Wirkung vom 01.03.2009 geändert.
Unter Artikel 7 können Sie hier die Änderungen nachlesen.
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich
Telefon: 07131 504-299
Mit Zugang des Bescheides sind sie verpflichtet, die Studiengebühr an die
Hochschule zu entrichten. Es handelt sich um einen Dauerbescheid, das
heißt dass Sie auch in Zukunft verpflichtet sind die Studiengebühr je
Semester zu entrichten ohne dass es einer weiteren Aufforderung durch die
Hochschule bedarf. Ohne die rechtzeitige Zahlung der Studiengebühren ist
die Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) nicht möglich.
Gemäß § 60 Abs. 5 Nr. 2 LHG muss bei Nichtentrichtung der Studiengebühr
die Einschreibung bzw. die Rückmeldung versagt werden.
Neu- und Ersteinschreiber
Neu- und Ersteinschreiber erhalten den Gebührenbescheid zusammen mit
der Zulassung zum Studium bzw. den Immatrikulationsunterlagen.
Die Zahlung ist Voraussetzung für die Einschreibung bei der Hochschule
Heilbronn.
Trifft einer der gesetzlich geregelten Befreiungstatbestände auf Sie
zu oder wollen Sie ein Darlehen bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg
beantragen, so stellen Sie an Stelle der Zahlung die entsprechenden Anträge.
Anträge, Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie auf den
nachfolgenden Seiten.
Wann muss die Studiengebühr bezahlt werden?
Für die Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) ist die Zahlung innerhalb
des Rückmeldezeitraums (für SS 2010: 18.01.2010 – 19.02.2010) Voraussetzung.
Sie erhalten Ihre Studienbescheinigung erst nachdem der Gesamtbetrag in
Höhe von 581 € bei der Hochschule Heilbronn eingegangen ist.
Liegt ein Grund für eine Befreiung von der Studiengebührenpflicht vor, oder
wollen Sie ein Darlehen der Landeskreditbank Baden-Württemberg in Anspruch
nehmen, so stellen Sie an Stelle der Zahlung die entsprechenden Anträge.
Anträge, Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie auf den
nachfolgenden Seiten.
Welche Kosten fallen außer den Studiengebühren noch an?
Zusätzlich zu entrichten ist weiterhin der Semesterbeitrag in Höhe von künftig
81 € (beginnend mit dem WS 08/09, hebt das Studentenwerk seinen Beitrags-
satz auf 41 € je Semester an. Der Semesterbeitrag erhöht sich hierdurch auf
insgesamt 81 €).
Die Langzeitstudiengebühr ist gleichzeitig mit der Einführung von Allgemeinen
Studiengebühren entfallen.
Wie soll die Zahlung erfolgen?
Die Bezahlung der Gebühren und Beiträge erfolgt online. Sie geben im Internet
Ihre Bankdaten ein und nehmen dann, durch Eingabe einer TAN-Nummer, die
Rückmeldung vor.
Damit erteilen Sie der Hochschule eine einmalige Abbuchungsermächtigung.
An wen kann man sich bei weiteren Fragen wenden?
Sollten Sie weiterer Fragen haben, können Sie sich gerne mit unserer für
die Studiengebühren zuständigen Mitarbeiterin Frau Katja Bauer in
Verbindung setzen.
Sie erreichen sie wie folgt:
Katja Bauer
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Hochschule Heilbronn
Studentische Abteilung
Max-Planck-Str. 39
74081 Heilbronn
Raum: E 139
Tel: 07131 / 504 – 299
Mail: katja.bauer[at]hs-heilbronn.de
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Darlehen bei der Landesbank
Baden-Württemberg erhalten Sie unter: http://www.l-bank.de/
Oder per Mail: studiengebuehren[at]l-bank.de
Oder unter der Telefonhotline: 0800/ 6645866
Weitere Informationen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und
Kunst Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter:
http://www.studiengebuehren-bw.de
Info-Hotline:
Fragen zu den Studiengebühren beantwortet auch die Info-Hotline des
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
unter der Tel.Nr. 01805 / 86 30 01
bzw. der E-Mail-Adresse: info[at]studiengebuehren-bw.de
Das Gesetz:
Hier finden Sie die Rechtsgrundlage für die Einführung von Studiengebühren
ab dem Sommersemester 2007 in Baden-Württemberg
Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG).
Durch das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im
Hochschulbereich" vom 03.12.2008, wurde auch das Landeshochschulgebühren-
gesetz mit Wirkung vom 01.03.2009 geändert.
Unter Artikel 7 können Sie hier die Änderungen nachlesen.
Zweites Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich
Funktioniert ein Link nicht mehr, sind irgendwelche Informationen veraltet
oder haben Sie einen Vorschlag für weitere Informationen?
Melden Sie sich bitte bei Katja Bauer:
Telefon: 07131 504-299
Last modified
23.02.2010 17:25