Rückmeldung
Link zur Online-Rückmeldung und TAN Verwaltung
Hier können Sie die Rückmeldung durchführen und Ihre Studienbescheinigungen ausdrucken.
Achtung:
wenn Sie sich erstmals Online rückmelden, müssen Sie zuerst eine TAN-Liste erzeugen.
Bitte lesen Sie dazu unter dem Punkt TAN-Listengenerierung den Punkt: wichtige Hinweise.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin im Studentensekretariat.
http://www.hs-heilbronn.de/diehochschule/verwaltung/studsek/
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Verifikationsbescheinigung
Mit der Verifikationsnummer kann die zugehörige Bescheinigung daraufhin überprüft werden, für wen und für welches Semester die vorgelegte Bescheinigung ausgestellt worden ist.
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Rückmeldung
Zur Fortsetzung des Studiums im Folgesemester ist eine Rückmeldung
innerhalb der Rückmeldefrist (18.01.2010 - 19.02.2010) zwingende
Voraussetzung.
Nach dem Studentenwerksgesetz für das Land Baden Württemberg vom
04.02.1975 wurde die Hochschule Heilbronn dem Studentenwerk Heidelberg
zugeordnet.
Nach § 14 dieses Gesetzes haben die Studenten einen Pflichtbeitrag zu
entrichten.
Für das Sommersemester 2010 wurde vom Verwaltungsrat des
Studentenwerks Heidelberg dieser Betrag auf 41,00 € festgesetzt.
Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks beträgt der
Studentenwerksbeitrag 28,00 € für Eigenleistungen des Studentenwerks
zuzüglich 13,00 € für Fremdleistungen (Studententicket). Der Studentenwerksbeitrag ist jeweils bei der
Immatrikulation bzw. Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Außerdem ist nach § 14 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) mit
Wirkung ab dem Wintersemester 2003/04 ein Verwaltungskostenbeitrag in
Höhe von 40,00 € für jedes Semester festgesetzt. Dieser Betrag ist bei
der Immatrikulation und jeder Rückmeldung zur Zahlung fällig.
Weiterhin wurden ab Sommersemester 2007 gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom 01.01.2005 (GBl. S. 794) in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro pro Semester eingeführt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Studiengebühren
Bitte nehmen Sie keine Überweisung vor!
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt durch die Eingabe Ihrer Daten im Link zur Online - Rückmeldung (s.o.). Bitte achten Sie auf Kontodeckung, da die Abbuchung von Ihrem Konto erst einige Tage später erfolgt.
Sie können ab sofort die Immatrikulationsbescheinigungen und die Bafög Bescheinigungen nach §9 BAföG im Internet unter "Link zur Online-Rückmeldungund TAN Verwaltung" ausdrucken
Für den Ausdruck benötigen sie das Programm Adobe Reader, das Sie unter der Adresse www.adobe.com herunter laden können
Funktioniert ein Link nicht mehr, sind irgendwelche Informationen veraltet oder haben Sie einen Vorschlag für weitere Informationen?
Melden Sie sich bitte bei Marion Gifford:
Email: gifford[at]hs-heilbronn.de
Telefon: 07131 504 222