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Home » Die Hochschule » Verwaltung » Prüfungsamt » Kurzeinführung SPO

Kurzeinführung in wichtige Regelungen des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung



Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) sind Satzungen der Fachhochschule, die vom Senat förmlich beschlossen werden müssen und die der Zustimmung durch den Rektor bedürfen. Ferner muss eine zum Richteramt befähigte Person gegenüber dem Ministerium bestätigen, dass die SPO vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Alle Beteiligten (Professoren, Verwaltung und Studierende) sind an die jeweils in der SPO getroffenen Regelungen gebunden. Abweichungen von Regelungen der SPO sind grundsätzlich rechtswidrig und damit unzulässig.

Die SPO der Hochschule Heilbronn ist in einen Allgemeinen und in einen Besonderen Teil gegliedert. Der Allgemeine Teil (§§ 1-32) enthält Bestimmungen die studiengangübergreifende Sachverhalte verbindlich regeln. Sie gelten für alle Studiengänge und treffen Bestimmungen zu zentralen Fragen wie

  • Aufbau des Studiums
  • Verlust der Zulassung zum Studium, Fristen
  • Zulässiges Notenspektrum
  • Möglichkeiten einer Wiederholungsprüfung, Härteanträge etc.
Der Besondere Teil (§§ 32a ff.) umfasst die für die jeweiligen Studiengänge geltenden Spezialregelungen. Insbesondere wird hier für den jeweiligen Studiengang das erforderliche curriculum und die zu konkret zu erbringenden Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen geregelt.

Verantwortlich für die Einhaltung der SPO ist der Fachbereich/Studiengang, so dass bei den einzelnen Professoren ein Mindestkenntnisstand über die grundlegenden Vorschriften der SPO vorhanden sein muss.

In der hier abzurufenden Präsentation werden die wichtigsten Aussagen des Allgemeinen Teils der SPO komprimiert dargestellt.

Präsentation SPO als pdf



Anregungen und Wünsche an Roland Schweizer.

Last modified 20.08.2008 10:42
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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