Kurzeinführung in wichtige Regelungen des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung
Studien- und Prüfungsordnungen (SPO) sind Satzungen der Fachhochschule,
die vom Senat förmlich beschlossen werden müssen und die der Zustimmung durch
den Rektor bedürfen. Ferner muss eine zum Richteramt befähigte Person
gegenüber dem Ministerium bestätigen, dass die SPO vollumfänglich den
gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Alle Beteiligten (Professoren, Verwaltung und Studierende) sind an die
jeweils in der SPO getroffenen Regelungen gebunden. Abweichungen von
Regelungen der SPO sind grundsätzlich rechtswidrig und damit unzulässig.
Die SPO der Hochschule Heilbronn ist in einen Allgemeinen und in einen
Besonderen Teil gegliedert. Der Allgemeine Teil (§§ 1-32) enthält
Bestimmungen die studiengangübergreifende Sachverhalte verbindlich regeln.
Sie gelten für alle Studiengänge und treffen Bestimmungen zu zentralen Fragen wie
- Aufbau des Studiums
- Verlust der Zulassung zum Studium, Fristen
- Zulässiges Notenspektrum
- Möglichkeiten einer Wiederholungsprüfung, Härteanträge etc.
Verantwortlich für die Einhaltung der SPO ist der Fachbereich/Studiengang, so dass bei den einzelnen Professoren ein Mindestkenntnisstand über die grundlegenden Vorschriften der SPO vorhanden sein muss.
In der hier abzurufenden Präsentation werden die wichtigsten Aussagen des Allgemeinen Teils der SPO komprimiert dargestellt.
Anregungen und Wünsche an Roland Schweizer.