Rektorat
Mitglieder
Rektor:
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder
Prorektoren:
| Prof. Dr. Kasprik | Prof. Dr. Fleuchaus | Prof. Dr. Meroth |
Kanzler:
Michael Böttcher
Zuständigkeitsbereich des Rektorats
Das Rektorat leitet die Hochschule Heilbronn. Es ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die im Landeshochschulgesetz (LHG) oder in der Grundordnung nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist. Hierzu gehören insbesondere folgende Angelegenheiten (Auszug aus dem LHG, Artikel 1,
Zweiter Teil, § 16):
- Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung,
- Planung der baulichen Entwicklung,
- Aufstellung der Ausstattungspläne,
- Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen,
- Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags,
- Vollzug des Haushaltsplanes,
- Verteilung der der Hochschule zugewiesenen Stellen und Mittel,
- Entscheidungen über die Grundstücks- und Raumverteilung,
- Entscheidungen über das Körperschaftsvermögen,
- Festsetzung von Leistungsbezügen in bestimmten Bereichen.
Last modified
09.09.2009 09:18