Auswahlverfahren

Im Auswahlverfahren werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung
  2. Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch
  3. studiengangspezifische abgeschlossene Berufsausbildung nach folgender Priorität:

    Priorität 1
    Kaufmann/Kauffrau im Personenverkehrsgewerbe der verschiedenen Ausbildungsrichtungen

    Priorität 2
    Alle sonstigen kaufmännischen Ausbildungen

    Priorität 3
    Alle sonstigen, nicht studiengangbezogenen Berufsausbildungen

    Priorität 4
    Alle übrigen Bewerber/innen ohne Berufsausbildung

Aus den Kriterien wird eine Wertzahl wie folgt ermittelt:

Die Durchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch wird mit 30, die Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung mit 40 und den in Punkt 3 genannten berufsspezifischen Kriterien mit 30 multipliziert.