FAQ

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Fragen und Bereichen des Studiengangs. Weitere FAQs finden Sie darüber hinaus im Forum. Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wurde, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir beantworten gerne jede Frage.

  1. Wie hoch ist der Numerus Clausus?
  2. Wie oft im Jahr wird zugelassen?
  3. Ist ein Vorpraktikum vorgesehen?
  4. Welche Unterlagen muss ich zur schicken, wenn ich mich bewerben will?
  5. Hochschulwechsel / Studiengangwechsel
  6. Welche Vorkenntnisse muss ich mitbringen?
  7. Kann ich im Rahmen des Studiums ein Semester im Ausland verbringen?
  8. Wie kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium anrechnen lassen?

1. Wie hoch ist der Numerus Clausus? 

Im Studiengang Wirtschaftsinformatik gibt es keinen festgelegten Numerus Clausus. Jedes Semester wird die Rangliste der Bewerber neu berechnet. Zur Berechnung der Rangliste wird das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung sowie eine eventuell vorhandene Berufsausbildung herangezogen. Nähere Details hierzu finden Sie im Auswahlverfahren. Daher ist es leider nicht möglich, Aussagen über den Erhalt eines Studienplatzes in der Zukunft zu machen..

2. Wie oft im Jahr wird zugelassen? 

Zulassungen zum Studiengang WIN erfolgen jedes Semester (also zweimal im Jahr) - zum Sommersemester (Bewerbungsschluss 15. Januar) und zum Wintersemester (Bewerbungsschluss 15. Juli).

3. Ist ein Vorpraktikum vorgesehen? 

Nein, ein Vorpraktikum wird für den Studiengang WIN nicht gefordert.

4. Welche Unterlagen muss ich schicken, wenn ich mich bewerben will? 

Zur Bewerbung müssen Sie das Bewerbungsformular ausfüllen sowie alle wichtigen Nachweise zu Ihrem bisherigen Ausbildungsverlauf mitschicken. Alle Informationen rund um die Bewerbungsunterlagen und das richtige Vorgehen gibt's im Bereich Bewerbung.

5. Ich möchte die Hochschule / den Studiengang wechseln. Für welches Semester kann ich mich bewerben und gibt es einen vereinfachten Einstieg als "Quereinsteiger"? 

Liegt kein abgeschlossenes Vordiplom / keine abgeschlossene Bachelor-Vorprüfung vor, dann erfolgt Ihre Bewerbung für das erste Semester. Sie durchlaufen somit das reguläre Zulassungsverfahren. Wenn Sie einen Studienplatz über das Auswahlverfahren bzw. über die Wartezeit erhalten haben und bei uns eingeschrieben sind, können Sie für einzelne, in Ihrem früheren Studium erfolgreich absolvierte, Leistungen entsprechende Anträge auf Anrechnung stellen (siehe FAQ #8) und werden danach gegebenenfalls in ein höheres Semester eingestuft.

Mit bereits im Rahmen eines früheren Studiums abgeschlossenem Vordiplom / abgeschlossener Bachelor-Vorprüfung können Sie sich bei uns für ein höheres Semester (das ist das dritte Semester als erstes Semester des Hauptstudiums) bewerben. Wir prüfen dann, ob dieses / diese unserer Bachelor-Vorprüfung gleichwertig ist. Ist dies der Fall und sind Plätze im dritten Semester des Studiengangs frei, dann können Sie bei uns gleich in das höhere Semester einsteigen.

6. Welche Vorkenntnisse muss ich mitbringen? 

Als Wirtschaftsinformatik-Studiengang ist die Fachsprache recht häufig Englisch. Gute Kenntnisse in Englisch (gutes Schulenglisch) sind also erforderlich, da die Fremdsprache dann integraler Bestandteil der Vorlesungen ist. Das Studiengang bietet kein reines Fremdsprachentraining mehr an. Unzureichende Englischkenntnisse sollten in Eigenmotivation verbessert werden. Hierzu gibt es diverse Möglichkeiten an der Hochschule oder angegliederten Einrichtungen.

Des Weiteren sollten Sie generell Interesse an beiden Disziplinen (Informatik und Betriebswirtschaftslehre) mitbringen. Tiefergehende Kenntnisse in allen geforderten Bereichen werden vermittelt - lediglich Ihre Motivation und Ihr Interesse an den gewählten Inhalten ist gewünscht.

7. Kann ich im Rahmen des Studiums ein Semester im Ausland verbringen? 

Ja, zahlreiche international renommierte Hochschulen und Unternehmen sind langjährige Partner. Das ist Ihre Chance für ein nahtlos integriertes Auslandssemester oder -praktikum ohne Zeitverlust. Das eigens hierfür eingerichtete Akademische Auslandsamt informiert und unterstützt Sie bei der Suche und Durchführung des Auslandsaufenthalts.

8. Wie kann ich mir Leistungen aus einem früheren Studium anrechnen lassen? 

Hierzu können Sie nach erfolgter Zulassung und Einschreibung entsprechende Anträge an den Prüfungsausschuss richten. Informationen zu den formalen Voraussetzungen sowie Muster-Anträge finden Sie beim zuständigen Prüfungsausschuss.