Prüfungsausschuss

 

Liebe Studierende,

Willkommen auf der Seite des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr


Wozu gibt es einen Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung eingehalten werden. Er gibt Anregungen zur Reform des Studienplans, der Studien- und Prüfungsordnung.


Der Prüfungsausschuss entscheidet unter anderem auch über:

1. Zweite Wiederholung gemäß §13 Abs. 4 LHG (Antrag ist erst zu stellen, wenn Sie vom Prüfungsamt angeschrieben werden)

2. Fristverlängerung des Grund- oder Hauptstudiums (Antrag ist erst zu stellen, wenn Sie vom Prüfungsamt angeschrieben werden)

3. Anerkennungen von in einem Vorstudium erbrachten Leistungen

4. Erlöschen des Prüfungsanspruches und der Zulassung zum Studium gemäß §34 Abs. 2 LHG


Anträge auf 2. Wiederholung und Fristverlängerung

Bitte beachten Sie, dass bei Anträgen auf 2. Wiederholung und Fristverlängerung zunächst das Schreiben vom Zentralen Prüfungsamt abzuwarten ist, bevor ein Antrag gestellt werden kann. Die Schreiben werden in der Regel jeweils im März & September verschickt. Ihren Antrag auf 2. Wiederholung oder Fristverlängerung geben Sie bitte im Prüfungsamt (B024) ab. Über Ihren Antrag wird dann in der ersten Prüfungsausschusssitzung der Fakultät zu Beginn des Semesters entschieden.


Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen

Bitte reichen Sie Ihre Anträge auf Anerkennung von erbrachten Leistungen vollständig zu Beginn des Semesters im Dekanat der Fakultät für Wirtschaft und Verkehr (A414) ein. Bitte beachten Sie, dass Anträge für das Hauptstudium erst dann gestellt werden können, sofern Sie zum Hauptstudium zugelassen sind. Eine Bearbeitung im Voraus ist nicht möglich.

  • Bitte verwenden Sie ausschließlich das aktuelle Musterformular für Anerkennungen (siehe Formularbox - oben)
  • Die Angabe der entsprechenden Prüfungsnummern / EDV-Nummern ist zwingend erforderlich.
  • Unvollständige oder nicht korrekt ausgefüllte Anträge werden nicht bearbeitet.

Informationen zu Anträgen, Fristen sowie Mustervorlagen finden Sie in unserer Formularbox.

Ansprechpartner:

Prof. Dr. Lothar Renke

 

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

 

Daniela Weber

 

Assistenz  Prüfungsausschuss