Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife

Vergabe von Studienplätzen

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einer hochschulweiten Regelung: Zunächst werden 15 Prozent für festgelegte Bewerbergruppen und weitere 10 Prozent nach Wartezeit vergeben.

Für die weiteren verfügbaren Studienplätze gilt ein studiengangspezifisches Auswahlverfahren. Dabei wird Folgendes berücksichtigt:

  • die Note der Hochschulzugangsberechtigung (40 %)
  • die Noten in den Fächern
  • Deutsch (10 %)
  • Mathematik (15 %)
  • Englisch (15 %)
  • die Gesamtnote (20 %) einer kaufmännischen Berufsausbildung
Für Bewerber/-innen ohne kaufmännische Lehre oder mit einer schlechteren Note als 2,5 wird die Note 2,5 berücksichtigt.