Zulassung
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife
Vergabe von Studienplätzen
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach einer hochschulweiten Regelung: Zunächst werden 15 Prozent für festgelegte Bewerbergruppen und weitere 10 Prozent nach Wartezeit vergeben.
Für die weiteren verfügbaren Studienplätze gilt ein studiengangspezifisches Auswahlverfahren. Dabei wird Folgendes berücksichtigt:
- die Note der Hochschulzugangsberechtigung (40 %)
- die Noten in den Fächern
- Deutsch (10 %)
- Mathematik (15 %)
- Englisch (15 %)
- die Gesamtnote (20 %) einer kaufmännischen Berufsausbildung