Institute

Forschung findet an der Hochschule Heilbronn vorwiegend in Instituten statt. Ein Institut ist der Zusammenschluss meist mehrerer Professoren und wissenschaftlicher Mitarbeiter. Institute werden vom Senat eingerichtet und sind, sofern es sich um Forschungsinstitute handelt, Teil des Instituts für angewandte Forschung (iaf). In diesem Fall nennt man sie "In-Institute".

Mitgliedern eines In-Instituts oder des iaf stehen alle Infrastruktur- und Beratungsleistungen der Hochschule zu. Mitarbeiter eines In-Instituts sind Mitarbeiter der Hochschule. Tätigkeiten im Rahmen eines In-Instituts sind hauptamtliche Tätigkeiten, die durch Zulagen (Projektzulage) und/oder Deputatsreduktionen vergütet werden. In-Institute sind keine eigenen Rechtspersonen, die Hochschule tritt bei allen Geschäften als Vertragspartner auf.

Privatwirtschaftlich organisierten Instituten kann unter bestimmten Voraussetzungen der Namenszusatz "an der Hochschule Heilbronn" verliehen werden. Diese Institute nennt man "An-Institute". Sie arbeiten vollständig eigenwirtschaftlich und führen ggf. Kostenerstattungsbeiträge an die Hochschule ab. Tätigkeiten für An-Institute sind als Nebentätigkeiten über die Landesnebentätigkeitsverordnung geregelt.

Die Steinbeiszentren sind privatwirtschaftliche Organisationen der Steinbeis-Stiftung. Sie dienen Mitgliedern der Hochschule als Rechtsform für Beratungs- und Transferaktivitäten. Sie sind An-Instituten gleichgestellt.

Regelungen zu den Instituten findet man in

  • Landeshochschulgesetz (§15 Abs. 7, §19 Abs. 1 Satz 7)
  • Grundordnung (§14)
  • Verwaltungs- und Benutzungsordnung des iaf
  • Forschungsstrategie der Hochschule Heilbronn
  • Satzung zur Evaluation der Forschung und des Technologietransfers der Hochschule Heilbronn
  • Satzung zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis