Wann werden Hochschul-Accounts gelöscht?
Die Hochschul-Accounts der Studierenden werden etwa 6 Monate nach der Exmatrikulation ohne Vorwarnung gelöscht. Die Löschung von Accounts, die zum 30.04 abgelaufen sind, erfolgt in der Regel Ende des gleichen Jahres und von Accounts, die bis zum 31.12. des Vorjahres abgelaufen sind, etwa im Mai/Juni.
Solange es die Accounts noch gibt, funktioniert eine evt. eingetragene E-Mail-Weiterleitung. Die Daten aus den Homeverzeichnissen und den E-Mail-Konten werden nach der Löschung der Accounts noch für einige Wochen archiviert und können bei Bedarf rekonstruiert werden.
Die Hochschul-Accounts von MitarbeiterInnen und Lehrbeauftragten werden 3 Monate nach dauerhafter Beendigung des Dienstverhältnisses gelöscht. Eine Weiterleitung von E-Mails auf eine andere E-Mail-Adresse kann bei Bedarf eingerichtet werden.
Lt.Landeshochschulgesetz bleiben ProfessorInnen trotz Beendigung des Dienstverhältnisses Hochschule-Angehörige, deshalb werden die Accounts von ProfessorInnen nur auf persönlichen Wunsch und nach Rücksprache gelöscht.
Hochschul-Angehörige, die nach dem aktiven Dienstverhältnis mit der Hochschule in den Ruhestand wechseln, können beim Leiter des Rechenzentrums die Weiternutzung ihres Accounts und der E-Mail-Adresse beantragen.