Fördermöglichkeiten

Allgemeine Informationen

Eine Suchmaschine des InfoWeb Weiterbildung (IWWB) informiert über alle Fördermöglichkeiten nach Bundesland, Zielgruppe oder Themenbereich der Förderung.

Arbeitgeber

Eine Nachfrage bei Ihrem Arbeitgeber lohnt sich auf jeden Fall! Arbeitgeber bieten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oftmals unterschiedliche Formen der Unterstützung an, wenn sie sich für eine externe Weiterbildung interessieren. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und erkundigen Sie sich, ob

  • Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung ,
  • Gewährung von Bildungsurlaub oder freier Tage während der Präsenzzeiten oder auch
  • eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Weiterbildung möglich sind.

Bildungsprämie

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen - bis zu 500 Euro. Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zum Ablauf hier.

Werbungskosten - Volle steuerliche Absetzbarkeit der Lehrgangskosten

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Die Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Im Einzelfall können sich hieraus Steuereinsparungen ergeben, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen können. Im Sinne des Einkommensteuerrechts sind Fort- und Weiterbildungskosten alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Folgende Kosten können steuerlich geltend gemacht werden:

  • Studiengebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Seminargebühren
  • Fachliteratur
  • Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
  • Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
  • Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
  • Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, ist abhängig vom Einzelfall. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an das zuständige Finanzamt oder an Ihre(n) Steuerberater/-in wenden.