Frequently Asked Questions (FAQs)

FAQs des Studentensekretariates

1. Frage:

Wann bewerbe ich mich?

Antwort:

Für das Wintersemester (Studienbeginn Oktober) bis spätestens 15. Juli.
Für das Sommersemester (Studienbeginn März) bis spätestens 15. Januar.

Achtung: Wir freuen uns, wenn Sie sich schon frühzeitig bewerben. Zum Sommersemester gerne ab November, zum Wintersemester gerne ab Mai.


2. Frage:

Kann ich mich schon bewerben, wenn ich noch keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/Fachhochschulreife) besitze?

Antwort:

Sie können die Bewerbung gerne schon vorher einreichen und die Hochschulzugangsberechtigung baldmöglichst nach Erhalt, spätestens aber bis zum Ende der Bewerbungsfrist, nachreichen.


3. Frage:


Wo erhalte ich Informationen zum BAFöG und Antragsformulare?

Antwort:

Beim Studentenwerk Heidelberg


4. Frage:

Bietet die Hochschule Heilbronn Fernstudiengänge oder berufsbegleitende Studiengänge an?

Antwort:

 

Wir bieten derzeit ausschließlich Vollzeitstudiengänge an.


5. Frage:

Wo kann ich etwas über Studieninhalte und spätere Berufschancen erfahren?

Antwort:

Auf den Infoseiten der einzelnen Studiengänge unter Studienangebote oder bei der Studienberatung

Häufig gestellte Fragen

Dürfen im Praxissemester Prüfungen abgelegt werden?
Ja, jedoch nur Wiederholungsprüfungen.

Dürfen im Urlaubssemester Prüfungen abgelegt werden?
Ja, alle Prüfungs(vor)leistungen bis auf Seminare, die an den Vorlesungsbesuch geknüpft sind.

Was passiert, wenn ich mein Grundstudium nicht bis Ende des 4. Semesters abgeschlossen habe oder eine Prüfungsleistung zweimal nicht bestehe?
Es kann ein Antrag auf Fristverlängerung bzw. 2. Wiederholungsprüfung gestellt werden über welchen der Prüfungsausschuss entscheidet.

Wie bzw. wann erhalte ich mein Zeugnis über die Bachelorvorprüfung?
Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums können Sie dieses nach Vorlesungsbeginn beim Prüfungsamt abholen.

Kann ich bereits bestandene Prüfungsleistungen wiederholen um meine Note zu verbessern?
Nein, eine bestandene Prüfungsleistung kann nicht wiederholt werden.

Wie lange beträgt die Bearbeitungszeit für die Thesis?
beim Bachelor 4 Monate
beim Master 6 Monate

Kann die Bearbeitungszeit für die Thesis verlängert werden?
Grundsätzlich auf Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses um maximal 2 Monate.

Was ist wenn mein Abgabetermin auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Die Thesis muss am folgenden Werktag abgegeben werden.

Kann ich Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen ablegen?
Ja, wenn nur noch 4 Prüfungen aus dem Grundstudium des eigenen Studiengangs offen sind.

Kann ich bereits während des Grundstudiums, Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium ablegen?
Ja, wenn nicht mehr als 4 Prüfungsleistungen des Grundstudiums offen sind.

Was muss ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass meine Note falsch ist?
Sie sollten sich in diesem Fall, ggf. über eine Prüfungseinsicht, zunächst um eine Klärung bei dem/der Prüfer/in bemühen.