Verwendung der Studiengebühren

Beginnend mit dem Sommersemester 2007, wurden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom 19.12.2005 (GBl.S.794), in Baden-Württemberg allgemeine Studiengebühren eingeführt. Alle Studierenden die an einer staatlichen baden-württembergischen Hochschule oder Berufsakademie ein grundständiges Studium oder ein konsekutives Master-Studium absolvieren, zahlen auf Grund dessen pro Semester 500 Euro Studiengebühren. Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen jeder Hochschule und Berufsakademie, die sie eingenommen hat, zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studiumund Lehre zur Verfügung.