Verwaltungskostenbeitrag
Gemäß § 12 StuGebAbschG (Studiengebührenabschaffungsgesetz) erhebt die Hochschule für öffentliche Leistungen die sie außerhalb der fachlichen Betreuung allgemein erbringt, einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 40 € je Semester.
Wie soll die Bezahlung erfolgen
Die Bezahlung von Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag erfolgt online. Unter Verwendung Ihres persönlichen Logins, geben Sie innerhalb unserer Online-Rückmeldung Ihre Bankdaten ein und nehmen dann, durch Eingabe einer TAN-Nummer, die Rückmeldung zum nächsten Semester vor. Damit erteilen Sie der Hochschule eine einmalige Abbuchungsermächtigung. Den Rückmeldezeitraum der Hochschule, innerhalb welchem die Beiträge zu entrichten sind, können Sie dem für das jeweilige Semester offiziellen Semesterterminplan der Hochschule entnehmen.
Rückerstattung
Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit, kann der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag erstattet werden.