Studiengebühren

Die Landesregierung hat das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 verabschiedet. Damit entfällt die Bezahlung der Studiengebühren ab dem Sommersemester 2012.

 

Rückerstattung von Studiengebühren

Die Rückerstattung einer in einem vorangegangenen Semester bereits entrichteten Studiengebühr, können Sie beantragen wenn:

  • Sie die Studiengebühr entrichtet haben obwohl Sie im jeweiligen Semester einen Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr gestellt hatten und dieser genehmigt wurde.
  • Sie die Studiengebühr entrichtet haben, dann aber innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert wurden. Bei einer Exmatrikulation zu einem späteren Zeitpunkt, ist ggf. eine Teilerstattung möglich.

Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühr

Antrag auf Teilrückerstattung der Studiengebühr