Vorpraktika

Dokument Vorpraktika

Ein 8- bis12-wöchiges Vorpraktikum ist für alle technischen Studiengänge (einschließlich Wirtschaftingenieurwesen) vorgeschrieben. Für den Studiengang "Software Engineering" ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich. Näheres regeln die einzelnen Studiengänge in der Studien- und Prüfungsordnung. Der Nachweis über das Vorpraktikum ist  bei der Immatrikulation zu erbringen.

Das Vorpraktikum wird Bewerbern ganz oder teilweise erlassen, die

  • ein Technisches Gymnasium,
  • eine Technische Fachoberschule,
  • eine Berufsfachschule (technische Richtung) besucht habe

oder

  • eine abgeschlossene Ausbildung des entsprechenden Berufsfeldes,
  • eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit

nachweisen können.

 

Hinweise zum Vorpraktikum für die Studiengänge