Vorpraktika
Vorpraktika
Ein 8- bis12-wöchiges Vorpraktikum ist für alle technischen Studiengänge (einschließlich Wirtschaftingenieurwesen) vorgeschrieben. Für den Studiengang "Software Engineering" ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich. Näheres regeln die einzelnen Studiengänge in der Studien- und Prüfungsordnung. Der Nachweis über das Vorpraktikum ist bei der Immatrikulation zu erbringen.
Das Vorpraktikum wird Bewerbern ganz oder teilweise erlassen, die
- ein Technisches Gymnasium,
- eine Technische Fachoberschule,
- eine Berufsfachschule (technische Richtung) besucht habe
oder
- eine abgeschlossene Ausbildung des entsprechenden Berufsfeldes,
- eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit
nachweisen können.
Hinweise zum Vorpraktikum für die Studiengänge
- Antriebssysteme und Mechatronik
- Automotive Systems Engineering; weitere Informationen
- Elektronik und Informationstechnik
- Elektrotechnik
- Energiemanagement
- Mechatronik und Mikrosystemtechnik
- Maschinenbau
- Produktion und Logistik
- Robotik und Automation
- Technisches Logistikmanagement
- Verfahrens- und Umwelttechnik