Beurlaubung
Auf Antrag können Studierende beurlaubt werden, die
- an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren wollen,
- wegen Krankheit keine Lehrveranstaltungen besuchen können und bei denen die Krankheit das Erbringen der erwarteten Studienleistungen verhindert,
- zum Wehr- oder Zivildienst einberufen werden,
- ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten pflegen oder versorgen,
- wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltungen besuchen können,
- eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient,
- sonstige wichtige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.
Bitte den Antrag auf Beurlaubung ausgefüllt und vom Studiendekan unterschrieben im Studentensekretariat abgeben.
Der Antrag für Beurlaubung sollte vor Vorlesungsbeginn eingereicht werden.
MI: Studenten der Medizinischen Informatik geben bitte zusätzlich noch 2 Ausfertigungen des Antrag auf Beurlaubung für die Universität Heidelberg ab.