Thesis
Anmeldung
Laut § 26 SPO ist das Thema der Bachelorthesis anzumelden bei:
- 7-semestrigen Studiengängen frühestens im sechsten Semester
- 6- semestrigen Studiengängen frühestens im fünften Semester
Laut § 21 SPO ist das Thema der Masterthesis anzumelden bei:
- 3 -semestrigen Studiengängen frühestens nach dem Vorlesungszeitraum des zweiten Semesters
- 4 -semestrigen Studiengängen frühestens im vierten Semester
Die Thesis muss spätestens sechs Monate nach Ende des Semesters, in welchem die letzte Fachprüfung erfolgreich abgelegt wurde, angemeldet werden.
Formular zur Anmeldung der Abschlussarbeit
Verlängerung
Nach Ausgabe des Themas beträgt die Bearbeitungszeit für Bachelorthesen vier Monate und für Masterthesen sechs Monate. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit um höchstens zwei Monate verlängert werden; die Entscheidung darüber trifft der zuständige Prüfungsausschuss.
Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit
Abgabe
Eine Ausfertigung der Thesis ist form- und fristgerecht beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Diese muss eine vom Studierenden unterschriebene Eidesstattliche Erklärung zur Thesis beinhalten.
Die Thesis ist von zwei Prüfern zu bewerten; das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten
Formular zur Benotung der Abschlussarbeit
Im Merkblatt „Rechtliche Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden“ finden Sie Informationen die auch für die Anfertigung der Thesis relevant sind.