Ausgleichbarkeit und Anerkennung von Prüfungsleistungen

 

Ausgleichbarkeit von Prüfungsleistungen

Sofern im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung nichts gegenteiliges geregelt ist, sind grundsätzlich alle Einzelleistungen innerhalb der Fachnote (Modulnote) gegenseitig ausgleichbar. Sollten Sie von einem Ausgleich Gebrauch machen wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Zentralen Prüfungsamt unter Angabe von Matrikelnummer und Prüfungsnummer mit diesem Formular geltend machen.

Ein Ausgleich ist nur möglich, wenn hierdurch die Fachnote mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bestanden wird.

 

Anerkennung von extern erbrachten Prüfungsleistungen

Die Anerkennung von extern erbrachten Leistungen (z.B. Auslandsstudium, Vorstudium) steht in der Zuständigkeit der einzelnen Prüfungsausschüsse. Nach fachlicher Begutachtung und Beratung trifft der Prüfungsausschuss einen Beschluss über die Anerkennung oder Ablehnung. Anerkannte Leistungen werden dem Prüfungsamt durch den Prüfungsausschuss unter genauere Bezeichnung der damit betroffenen Prüfungs(vor)leistung und der ggf. zu berücksichtigenden Note mit folgendem Formular mitgeteilt. Das Prüfungsamt nimmt die Verarbeitung vor.

Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn

Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn - Fakultät Wirtschaft 1