Ablauf von Prüfungsleistungen – Anmeldung, Abmeldung, Einsichtnahme, Rücktritt

Ablauf der Prüfungen

Der grundlegende Ablauf der Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen kann wie folgt skizziert werden:

  • Anmeldung: Die Studierenden melden sich unter Verwendung ihres Logins über das Internet zu den von Ihnen gewünschten Prüfungen an. Die Anmeldung muss dabei innerhalb der durch den Senat festgesetzten Anmeldefrist erfolgen. Eine nachträgliche Anmeldung bei Fristversäumnis ist grundsätzlich nur in unverschuldeten Härtefällen möglich. Über die erfolgreiche Anmeldung können sich die Studierenden eine Bescheinigung über alle angemeldeten Prüfungen im PDF-Format erstellen. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme an Prüfungs(vor)leistungen nicht möglich.
  • Abnahme der Prüfungen: Prüfungen finden grundsätzlich in dem durch den Senat bestimmten Prüfungszeitraum statt. Dies ist in der Regel ein Zeitraum von 3 Wochen beginnend mit dem Samstag der letzten Vorlesungswoche. Von diesem Grundsatz sind Abweichungen nur eingeschränkt möglich:
    • Prüfungsleistungen müssen nach den Regelungen der SPO „in der Regel“ im Prüfungszeitraum erbracht werden. Die Formulierung "in der Regel" bedeutet, dass nur in eng begrenzten Ausnahmefällen davon abgewichen werden kann. Solche Ausnahmetatbestände liegen bspw. bei Laborübungen oder Referaten vor. Im Ergebnis sind damit sämtliche Prüfungsleistungen, die durch Klausuren erbracht werden, im Prüfungszeitraum anzusetzen.
    • Bei Prüfungsvorleistungen wird wie folgt verfahren: Zur Wahrung  der Einheitlichkeit sollte die Erbringung von Prüfungsvorleistungen, die in Klausuren bestehen, von den Prüfern ebenfalls im Prüfungszeitraum angestrebt werden. Angesichts der großen Anzahl von Prüfungen und denkbaren Überschneidungen kann bei Prüfungsvorleistungen auch eine Verlagerung in die Vorlesungszeit in Betracht kommen. Durch die Abnahme der Prüfungsvorleistung darf allerdings der Vorlesungsbetrieb nicht gestört werden. Deshalb sind die Prüfungsvorleistungen soweit sie nicht im Prüfungszeitraum erbracht werden können, in den letzten zwei Vorlesungswochen einzuplanen. Die Planung des Prüfungstermins, des Ortes und die Prüfungsdurchführung liegen in diesem Falle in der Verantwortung des Dozenten und der Studiengangleitung.
  • Bewertung/Benotung, Veröffentlichung der Ergebnisse: Bis zu dem vom Senat bestimmten Termin müssen die Prüfer ihre Bewertungen und Benotungen dem Zentralen Prüfungsamt mitteilen. Das Zentrale Prüfungsamt verarbeitet die mitgeteilten Daten. Die Prüfungsergebnisse können von den Studierenden unmittelbar nach Eingabe und Verarbeitung durch das Prüfungsamt mittels Verwendung ihres Logins über das Internet eingesehen werden. Der Ausdruck vorläufiger individueller Notenübersichten ist möglich. Ist die Bachelor-Vorprüfung abgeschlossen, so erstellt das Prüfungsamt die Vorzeugnisse, die von den Studierenden abgeholt werden können.
  • Wiederholungsprüfungen: Bei nicht bestandenen Prüfungen soll die erste bzw. zugelassene zweite Wiederholungsprüfung spätestens am nächsten Prüfungstermin (im Prüfungszeitraum des Folgesemesters) abgelegt werden. Eine Ausnahme gilt im Bachelor-Studium für den Fall, dass das Folgesemester das praktische Studiensemester darstellt. Hier steht es den betroffenen Studierenden frei, ob sie im Praxissemester die Wiederholungsprüfung ablegen wollen.
  • Prüfungsteilnahme im Praxissemester: Hier sind nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung  nur Wiederholungsprüfungen zulässig (also keine Erstversuche).
  • Individuelle Information durch das Prüfungsamt: Studierende die nach der Aktenlage des Prüfungsamtes ihren Prüfungsanspruch ggf. verloren haben könnten, werden mit einem individuellen Schreiben auf die bestehende Problemlage hingewiesen. Die Betreffenden werden gebeten, sich zur weiteren Klärung mit dem Prüfungsamt oder dem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung zu setzen. Gleichzeitig werden die Studierenden über die Kriterien des Härtefallverfahrens informiert.

 

Anmeldung zu Prüfungsleistungen

Gemäß der SPO können Sie nur an Prüfungen teilnehmen für die Sie angemeldet sind. Prüfungsanmeldungen sind nur zu den von der Hochschule festgelegten Fristen (siehe Terminplan) möglich. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, sind Nachmeldungen nicht möglich.

Ab dem Sommersemester 2012 wird für die Prüfungsan- und abmeldung eine neue Software eingesetzt. Eine Beschreibung des neuen An- und Abmeldeverfahrens finden Sie hier.

Hier geht`s zur Prüfungsanmeldung

 

Abmeldung von Prüfungsleistungen

Prüfungsabmeldungen sind nur zu den von der Hochschule festgelegten Fristen (siehe Terminplan) möglich. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise.

Hier geht`s zur Prüfungsabmeldung

Im Studiengang Medizinische Informatik ist die Abmeldung von Prüfungsleistungen bis spätestens 3 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

 

Einsichtnahme in Prüfungsleistungen und Widerspruch gegen die Benotung

Wir empfehlen vor Einreichung des Widerspruchs beim Prorektor für Studium, Lehre und Qualitätssicherung, eine Beratung beim Vorsitz des Prüfungsausschusses vorzunehmen. Gesprächstermine beim Prorektor können nur gewährt werden, wenn vorher eine schriftliche (keine E-Mail) Begründung eingegangen ist.

Einsichtnahme in Prüfungsleistungen und Widerspruch gegen die Benotung

 

Rücktritt von Prüfungsleistungen

Sollten Sie am Prüfungstag aus zwingenden Gründen (z.B. wegen Krankheit) an der Prüfungsteilnahme gehindert sein, können Sie einen Rücktritt von der Prüfung beim zentralen Prüfungsamt beantragen. Bitte füllen Sie hierzu dieses Formular aus und fügen Sie den entsprechenden Nachweis (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes) bei. Gemäß der  Studien- und Prüfungsordnung muss der Antrag unverzüglich nach der Prüfung eingereicht werden.