Allgemeines
1 Prüfungsverfahren
Die Bachelor- und Masterstudiengänge arbeiten in sämtlichen Studienabschnitten mit einem gestreckten Prüfungsverfahren. Prüfungen werden damit jeweils nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung abgenommen.
Innerhalb der siebensemestrigen Bachelor-Studiengänge werden die Bachelor-Vorprüfung und die Bachelorprüfung unterschieden. Mit der Bachelor-Vorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass das Studium mit Aussicht auf Erfolg fortgesetzt werden kann und dass die Grundlagen, das methodische Instrumentarium und eine systematische fachliche Orientierung erworben wurden. Ist die Bachelor-Vorprüfung innerhalb bestimmter, im Allgemeinen Teil der SPO festgelegter Zeiträume nicht erfolgreich abgelegt, so erlischt die Zulassung zum Studiengang. Innerhalb der sechssemestrigen Bachelor-Studiengänge, findet keine Untergliedrung in Grund- und Hauptstudium und damit auch keine Bachelor-Vorprüfung statt.
Die Bachelor-Prüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studienganges. Ist die Bachelor-Prüfung innerhalb bestimmter, im Allgemeinen Teil der SPO festgelegter Zeiträume nicht erfolgreich abgelegt, so erlischt die Zulassung zum Studiengang.
Die Master-Studiengänge sehen lediglich die Master-Prüfung vor. Mit ihr soll insbesondere festgestellt werden, ob die Studierenden die für eine weiterführende besonders qualifizierte Tätigkeit in der Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben wurden. Ist die Master-Prüfung innerhalb bestimmter, im Allgemeinen Teil der SPO festgelegter Zeiträume nicht erfolgreich abgelegt, so erlischt die Zulassung zum Studiengang.
Die den einzelnen Lehrveranstaltungen zugewiesenen Arten der Leistungskontrolle sind in den jeweiligen Speziellen Teilen der SPO für die Studiengänge eindeutig festgelegt. Dabei wird in den Bachelor-Studiengängen grundlegend zwischen unbenoteten Prüfungsvorleistungen und benoteten Prüfungsleistungen unterschieden. Die Studiengänge der Hochschule Heilbronn differenzieren die entsprechenden Leistungskontrollen im Einzelnen wie folgt:
Art der Prüfungsleistung:
LK = lehrveranstaltungsbegleitend durch Klausur
LM = lehrveranstaltungsbegleitend durch mündliche Prüfung
LL = lehrveranstaltungsbegleitend durch Laborarbeit
LR = lehrveranstaltungsbegleitend durch Referat
LE = lehrveranstaltungsbegleitend durch Entwurf
LA = lehrveranstaltungsbegleitend durch praktische Arbeit
PK = lehrveranstaltungsübergreifend durch Klausur
PM = lehrveranstaltungsübergreifend durch mündliche Prüfung
PR = lehrveranstaltungsübergreifend durch Referat
PA = lehrveranstaltungsübergreifend durch praktische Arbeit
PB = Bachelorthesis
PT = Master-Thesis
Art der Studienleistungen (Prüfungsvorleistungen)
SK = Prüfungsvorleistung durch Klausur
SL = Prüfungsvorleistung durch Laborarbeit
SR = Prüfungsvorleistung durch Referat
SE = Prüfungsvorleistung durch Entwurf
SA = Prüfungsvorleistung durch praktische Arbeit
SP = Prüfungsvorleistung durch Projektarbeit
SC = Prüfungsvorleistung durch Colloquium (Fachgespräch)
Die jeweiligen Voraussetzungen zur Zulassung zu einer Prüfungs(vor)leistung sind in den jeweiligen Speziellen Teilen der SPO aber auch in den Modulhandbüchern der einzelnen Studiengänge niedergelegt. Die Studiengänge legen darüber hinaus zu Beginn eines Semesters auch die Prüfer der betreffenden Prüfungs(vor)leistungen fest. Lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungsleistungen betreffen den Inhalt von mindestens zwei verschiedenen Lehrveranstaltungen. Diesen Prüfungsleistungen werden daher mindestens zwei Prüfer fest zugeordnet. Die Themen der Bachelor- und Master-Thesis werden durch den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss ausgegeben. Die Arbeiten werden von einem Professor betreut. Möglich ist aber insbesondere auch die Betreuung durch eine in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Person, die selbst mindestens die durch den Studiengang angestrebte Qualifikation besitzt. Die Bachelor- und Master-Thesis werden von zwei Prüfern bewertet.
Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann vom zuständigen Prüfungsausschuss auf Antrag zugelassen werden, wenn
- Die bisherigen Studienleistungen insgesamt die Erwartung begründen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann, und
- Glaubhaft gemacht wurde, dass infolge einer außergewöhnlichen Behinderung in der Wiederholungsprüfung ein besonderer Härtefall vorliegt.
Bei dem jeweils ersten Antrag auf eine zweite Wiederholungsprüfung im Grundstudium und im Hauptstudium kann eine zweite Wiederholungsprüfung – unabhängig von der Geltendmachung einer außergewöhnlichen Härte – auch dann genehmigt werden, wenn aufgrund der bisherigen Studienleistungen eine Prognose für einen erfolgreichen Studienabschluss möglich ist.
Bachelor- und Master-Thesis können dagegen nur einmal wiederholt werden.
2 ECTS-Bewertungsskala
Regelung der Hochschule Heilbronn zur Ermittlung der relativen Note entsprechend der ECTS-Bewertungsskala (ECTS-Grading). Hier finden Sie alle Informationen, die für die Berechnung der relativen Note wichtig sind.
Ausweis von ECTS-Credit-Points bei Inanspruchnahme der Ausgleichsregelung
Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn
Umrechnungstabelle von ausländischen Noten in Noten der Hochschule Heilbronn - Fakultät Wirtschaft 1