Hochschulzugang

Es gibt verschiedene Wege, die zu einem Studium an der Hochschule Heilbronn führen:

Allgemeine Hochschulreife

Diese berechtigt zum Studium aller Studiengänge an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife wird in der Regel durch das Abitur erworben.

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife (mit Nachweis einer Fremdsprache) berechtigt Sie – je nach Schultyp an dem sie erworben wurde – zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen. Die fachgebundene Hochschulreife kann erworben werden durch die Abschlussprüfung an den Berufsoberschulen – zweijährige Oberstufe – (Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule oder Berufsoberschule für Sozialwesen) ohne zweite Fremdsprache.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife berechtigt Sie zum Studium an den Fachhochschulen. Die Fachhochschulreife kann durch einen der folgenden Abschlüsse erworben werden:

  • Abschluss eines einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Abschluss eines zwei- oder dreijährigen Berufskollegs, teilweise mit Zusatzunterricht und Zusatzprüfung
  • Abschluss einer Berufsschule mit Zusatzunterricht und -prüfung und Abschluss einer dualen Ausbildung
  • Abschluss einer Fachschule für Wirtschaft, Technik/Gestaltung oder einer Fachschule für einzelne Branchen (teilweise mit Zusatzunterricht und -prüfung)

Der Erwerb der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe erfordert neben dem schulischen Teil als berufsbezogenen Teil eine der folgenden Voraussetzungen:

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder in einem gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  • eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder
  • ein mindestens einjähriges Praktikum (Näheres siehe unten) oder
  • eine mindestens dreijährige für ein Studium an einer Fachhochschule förderliche Berufserfahrung, wobei der erfolgreiche Besuch einer beruflichen Vollzeitschule bis zu einem Jahr angerechnet werden kann; in Zweifelsfällen entscheidet das Regierungspräsidium.

Hochschulzugang ohne Abitur

In Baden-Württemberg können unter bestimmten Voraussetzungen auch Berufstätige studieren, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen.

Nähere Informationen zum Hochschulzugang ohne Abitur finden Sie hier:

Ausländische und andere Bildungsnachweise

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland Ihr Abitur abgelegt haben, Ihren Wohnsitz noch im Ausland haben und in Baden-Württemberg studieren möchten, oder wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung beim

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Tel. 0711 904-40700

Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.

Für ausländische Studienbewerber sieht die Sache etwas anders aus. Für Interessenten von (Fach-) Hochschulstudien in Baden-Württemberg ist das Studienkolleg Konstanz die zentrale Anlaufstelle hinsichtlich Beratung und Zeugnisanerkennung.

 www.ask.htwg-konstanz.de

Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger für berufliche Zwecke (z. B. für die Bewerbung um eine schulische oder berufliche Ausbildung) muss beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. bei den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen „Wohnsitz-Bundesländer“ oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden.

Mehr Infos zum Hochschulzugang auch unter
www.studieninfo-bw.de/orientieren_und_entscheiden/hochschulzugang/