Ausländische Vollzeitstudierende
1. Bewerbung
Wenn Sie an der Hochschule Heilbronn studieren wollen um einen Hochschulabschluss zu erreichen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ( Abitur) haben, müssen Sie sich zunächst vom Studienkolleg Konstanz (Center for International Students) (http://www.htwg-konstanz.de/index.php?id=107) Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen und eine Deutschprüfung (DSH oder TestDaf) nachweisen.
Alle Informationen hierzu und zum Bewerbungsverfahren und den Bewerbungsterminen erhalten Sie hier:
2.Ausländerrechtliche Bestimmungen
Wenn Sie aus aus einem Land außerhalb der EU kommen, müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Hierzu wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft oder ein Deutsches Konsulat in Ihrem Heimatland. Hierzu benötigen Sie eine ‚Zulassung‘ unserer Hochschule.
Die Anschriften der Deutschen Botschaften und Konsulate finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de
Nach Ihrer Einreise nach Deutschland gehen Sie bitte umgehend zu der für Sie zuständigen Ausländerbehörde und beantragen dort Ihre Aufenthaltsgenehmigung.
Zuständig ist die Ausländerbehörde der Stadt in der Sie wohnen.
Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn im Rathaus (www.heilbronn.de)
Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, wenden Sie sich an die Ausländerbehörde des Landratsamtes Heilbronn (www.landratsamt-heilbronn.de )
Weitere wichtige Infos zu Visum, Aufenthaltsgenehmigung etc. finden Sie hier Infobroschüre Ausländerbehörde