Schwarzes Brett
BAföG-Sprechzeiten im SoSe 2013 und allgemeine Information
Merkblatt des BAföG-Amtes "Mit uns zum BAföG" ==> Merkblatt "für Erstsemester" / Merkblatt "Weiterförderung"
Klausureinsichtnahme
Um Unstimmigkeiten bei der Klausureinsicht zu vermeiden, weisen wir darauf hin: Die Einsichtnahme in Klausurarbeiten ist grundsätzlich nur in den ersten drei Vorlesungswochen des Folgesemesters zu den Sprechzeiten des jeweiligen Dozenten möglich. Mit Lehrbeauftragten vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sollte die Klausur bei einem/einer Lehrbeauftragten geschrieben worden sein, der/die im Folgesemester nicht unterrichtet, dann wenden Sie sich bitte gleich in der ersten(!) Vorlesungswoche an die Studiendekanatsassistenz.