Vorpraktikum
In den technischen Studiengängen haben Studienbewerber ohne einschlägige praktische Vorbildung ein Vorpraktikum abzuleisten. Im Vorpraktikum soll der Studienbewerber mit handwerklichen Arbeitstechniken der jeweiligen Studienrichtung vertraut gemacht werden.
Für das Praktikum sind je nach Studiengang 40 bis 60 Präsenztage nachzuweisen.
Der Studienbewerber wird in der Regel zum Auswahlverfahren auch zugelassen, wenn trotz fehlender oder nicht vollständiger berufspraktischer Tätigkeit das Vorpraktikum aus zwingenden Gründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden konnte. Im Falle der Zuweisung eines Studienplatzes ist dieses in der Regel spätestens bis zum Ende des ersten Studienabschnitts (Grundstudium) nachzuholen.