Termine, Fristen, Rechtliches
Sie haben eine Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden oder Ihr Studium nicht innerhalb der gegebenen Fristen (Grundstudium nach max. 4 Semestern, Hauptstudium nach max. 10 Semestern) abgeschlossen? Dann erhalten Sie in Kürze eine Benachrichtigung vom Prüfungsamt darüber, welche Möglichkeiten Ihnen noch bleiben, Ihr Studium eventuell dennoch erfolgreich abzuschließen. Alle weiteren Informationen darüber finden Sie beim Prüfungsausschuss.
SemesterterminpläneDie offiziellen, hochschulweiten Termine sind in den Semesterterminplänen dokumentiert. |
Wichtige FristenDie wichtigsten Fristen, d.h.
finden Sie ebenfalls in den Semesterterminplänen. |
VerwaltungFür die Belange der Studierenden sind das Studentensekretariat und das Prüfungsamt zuständig. Sie finden beides im Verwaltungsportal für Studierende und Studieninteressierte. |
PrüfungenIn Prüfungsangelegenheiten wenden Sie sich an das Prüfungsamt. Relevante Informationen finden Sie hier. |
Abschluss des StudiumDie geltenden Regeln hinsichtlich Bachelor- bzw. Masterprüfung finden Sie im Allgemeinen Teil der SPO (Studien- und Prüfungsordnung). Regelungen im Zusammenhang mit der Fachnotenkombination sind studiengangspezifisch; d.h. Info hierzu befindet sich auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs bzw. der Fakultät. |
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