Senat
Mitglieder
Kraft Amtes gehören dem Senat die Rektoratsmitglieder, die Dekane und die Gleichstellungsbeauftragte an. Aufgrund von Wahlen sind an der Hochschule Heilbronn sechs Professorenvertreter, fünf Mitarbeitervertreter sowie fünf Studierendenvertreter Mitglied im Gremium.
Der Senat setzt sich wie folgt zusammen (Stand 01.03.2012):
Rektorat:
- Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder, Rektor, Vorsitzender
- Dr. Lars Kulke, Kanzler
- Prof. Dr. Ruth Fleuchaus, Prorektorin
- Prof. Dr. Rainald Kasprik, Prorektor
- Prof. Dr. Kathrin Köster, Prorektorin
Fakultätsvorstände:
- Prof. Dr.-Ing. Oliver Lenzen, Dekan der Fakultät für Technik 1
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Dieter Wagner, Dekan der Fakultät für Technik 2
- Prof. Dr. Martin Haag, Dekan der Fakultät für Informatik
- Prof. Dr. rer. Pol. Dipl. Kfm. Stefan Wilms, Dekan der Fakultät für Wirtschaft 1
- Prof. Dr. Peter Schrott, Dekan der Fakultät für Wirtschaft 2
- Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Ernst, Dekan der Fakultät für Technik und Wirtschaft
- Prof. Dr. Ulrich Brecht, Dekan der Fakultät für Management und Vertrieb
Gleichstellungsbeauftragte:
Professorenvertreter:
- Prof. Dr. Ralf Dillerup, Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
- Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Elmendorf, Studiengang Maschinenbau
- Prof. Dr. iur. Joachim Löffler, Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
- Prof. Dr. Ansgar Meroth, Studiengang Automotive Systems Engineering
- Prof. Dr. med. Wendelin Schramm, Studiengang Medizinische Informatik
- Prof. Dr. Dieter Witt, Studiengang Betriebswirtschaft, Marketing und Medienmanagement
Mitarbeitervertreter:
- Susanne Hannss, Mitarbeiterin im Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
- Uwe Feder, Mitarbeiter im Studiengang Maschinenbau
- Erich Kamleiter, Mitarbeiter im Studiengang Elektrotechnik
- Dieter Nitsch, Hausdruckerei
- Roland Schweizer, stv. Verwaltungsdirektor, Leiter der studentischen Abteilung
Studierendenvertreter:
- Jens Boysen, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik
- Sonja Ibele, Studiengang Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-, Sportmanagement
- Christoph Eike Riekert, Studiengang Wirtschaftingenieurwesen
- Alexander Rieß, Studiengang Medizinische Informatik
- Doris Schmidts, Studiengang Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Zuständigkeitsbereich
Gemäß dem Landeshochschulgesetz (LHG) entscheidet der Senat u.a. in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Gremium oder den Fakultäten zugewiesen sind. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören u.a. (Auszug aus dem LHG, Artikel 1, Zweiter Teil, § 19):
- Bestätigung der Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder sowie Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder
- Stellungnahme zu Struktur- und Entwicklungsplänen
- Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags
- Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Professuren
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen
- Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen
- Beschlussfassung über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungssatzungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird
- Beschlussfassung über Satzungen wie Eignungsfeststellung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden
- Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderung.