Stiftungen, Stipendien und Preise

Damit ein Studium für jedermann finanzierbar ist, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten: Zum einen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von den Studiengebühren gewährt werden. Und zum anderen gibt es eine große Anzahl an Stipendien von Staat, Kirchen, politischen Parteien sowie von Firmen und Privatpersonen.

In diesem Dokument sind die folgenden Stiftungen und Stipendien näher erläutert:

Stipendien

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Förderpreise

Weiteres

Gustav-Berger-Stiftung

Die Gustav-Berger-Stiftung fördert besonders begabte Studierende der Hochschule Heilbronn. Überdurchschnittliche Studienleistungen, nachgewiesen durch das Ergebnis des Grundstudiums, und Sozialkompetenz sind Voraussetzung. Das Stipendium beträgt bis zu 250 Euro monatlich, abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stipendiaten. Die Förderung beginnt frühestens nach dem 2. Semester für bis zu 4 Semester. Die Praxissemester sind ausgenommen.
Eine Überprüfung des Studienfortschritts erfolgt nach jedem Semester (Bericht, Leistungsnachweise). Die Bewerbung erfolgt über einen Hochschullehrer, der einen begründeten formlosen Vorschlag mit Gutachten, Lebenslauf und Zwischenzeugnis beim Prorektorat für Studium und Lehre einreicht. Diese wird dann dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November eines jeden Jahres

SÜDWESTSTIPENDIUM

Studierende der Hochschule Heilbronn haben die Möglichkeit über ein SÜDWESTSTIPENDIUM die Studiengebühren - derzeit 1000 Euro im Jahr - erstattet zu bekommen. Verschiedene mittelständische Unternehmen der Region finanzieren den Stipendienfonds, der von einer Kommission aus Vertretern der Wirtschaft und der Hochschule Heilbronn verwaltet wird. Es werden 30 Studierende der Fakultäten Technik 1, Technik 2 und Technik und Wirtschaft gefördert.
Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr vergeben, danach wird über eine weitere Förderung entschieden. Kriterien für die Gewährung eines Stipendiums sind einerseits die fachlichen Leistungen der Studierenden, deren Bedürftigkeit und andererseits die inhaltliche Nähe des Studiengangs zum Geschäftsbereich des fördernden Unternehmens.
Neben der finanziellen Leistung übernehmen die Unternehmen eine „Patenschaft“ und binden ihre Stipendiaten über Werkaufträge, Praktika und die Vergabe von Themen für Bachelor- oder Masterarbeit etc. in praxisrelevante Aufgabenfelder ein. Geeignete Kandidaten werden von einem Professor der Hochschule gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Notenauszug, Motivationsschreiben) im Rektorat einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.suedweststipendium.de

Thomas-Gessmann-Stiftung

Die Thomas-Gessmann-Stiftung fördert begabte Studierende an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, vornehmlich in Nordwürttemberg und Nordbaden, in den folgenden Fachbereichen: Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrens- und Umwelttechnik, Informationstechnik und Technische Informatik, Oberflächentechnik und Werkstoffkunde, Physik und Physikalische Technik. Neben überdurchschnittlichen Studienleistungen ist die Bedürftigkeit der Studierenden anhand von Unterlagen (BaföG-Bescheid, Einkommenssteuerbescheid der Eltern etc.) nachzuweisen.
Die Förderung beginnt frühestens nach zwei Semestern und wird in der Regel für einen Zeitraum von nicht länger als einem Jahr vergeben. Eine einmalige Verlängerung ist möglich. Das Begabten-Stipendium beträgt circa 500 Euro monatlich. Die Stiftung vergibt außerdem Beihilfen

  • zur Anschaffung fachwissenschaftlicher Literatur (max. 1000 Euro je Studierenden)

  • im Rahmen der Anfertigung von Diplomarbeiten (max. für 12 Monate)

  • für zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Ausland (max. für 12 Monate)

Vorschläge für Studienstipendien sind ausschließlich durch Professoren der Hochschulen einzureichen.

Engineering People Stipendiumsaktion

Engineering People vergibt 3 Stipendien an Studierende der Hochschulen Heilbronn und Esslingen-Göppingen in einem Ingenieuroder Informatik-Studiengang. Die Stipendiaten sollten sich bereits im Hauptstudium befinden und sich besonders engagieren, zum Beispiel in einer studentischen Initiative.
Die Stipendiaten bekommen die Studiengebühren für zwei Semester erstattet - derzeit 1000 Euro - sowie eine individuell abgestimmte Beratung, Seminare und die Möglichkeit für Diplomarbeiten und Praktika im Unternehmen. Studierende können sich selbst bis im Internet unter www.engineering-people.de bewerben.

FERCHAU-Stipendium

FERCHAU Engineering übernimmt ein Jahr die Studiengebühren (500 Euro pro Semester) für Studierende der Fakultäten Informatik, Technik 1, Technik 2 der Hochschule Heilbronn. Voraussetzung ist ein erfolgreich bestandenes Vordiplom. Zudem spielen Persönlichkeit, Motivation sowie soziale und wirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Bewerber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Britta Lasalle, FERCHAU Engineering GmbH, heilbronn@ferchau.de

Bosch-Stipendienprogramm

Für das Stipendium können sich Studierende der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieur, Informatik und Physik ab dem vierten Semester im Bachelorstudium oder nach dem Vordiplom bewerben. Außer hervorragenden Zeugnissen werden Engagement auch außerhalb des Studiums sowie sehr gute Englischkenntnisse vorausgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber ein Interesse an einem späteren Einstieg bei Bosch haben und offen für Auslandserfahrungen sind.
Die Stipendiaten erhalten zunächst für eine Probezeit monatlich 300 Euro. Anschließend ist eine jährliche Verlängerung bis zum Abschluss des Bachelor- oder eines eventuellen Master- bzw. Diplomstudiums in der Regelstudienzeit möglich. Außerdem bietet ein attraktives Netzwerk vielfältige begleitende Angebote, wie zum Beispiel die persönliche Betreuung durch einen Mentor, die Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren sowie die Vermittlung von Praktika (auch im Ausland).
Die schriftliche Bewerbung (Lebenslauf, Zeugnisse sowie ein Motivationsschreiben) richten Sie bitte an den für die Fakultät Technik 1 zuständigen Kontaktprofessor Prof. Leimbach. Dieser trifft eine Vorauswahl und leitet die Bewerbungen mit einem Empfehlungsschreiben an Bosch weiter. Nach der Empfehlung durch den Professor findet ein Auswahltag bei Bosch statt. Die Aufnahem in das Stipendienprogramm erfolgt einmal jährlich. Bewerbungszeitraum: 01. September - 30. November Weitere Informationen über Karrieremöglichkeiten bei Bosch finden Sie unter www.bosch-career.de

Valeo-Förderprogramm JUMP

Gefördert werden Studierende der Hochschule Heilbronn, die sich während einer 12-wöchigen Praxisphase, die ab dem 2. Semester geleistet werden kann, im Unternehmen bewährt haben. Gefördert wird ab dem Hauptstudium.
Die Förderung beträgt monatlich 520 Euro und der Stipendiat erhält die Möglichkeit an Schulungen und Fachvorträgen bei Valeo teilzunehmen. Im Anschluss an sein Studium wird ihm ein mindestends zweijährigen Arbeitsvertrag angeboten.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Stipendiat, das Praxissemester sowie die Abschlussarbeit bei Valeo zu leisten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.valeo.de

Ziehl-Abegg-Stipendienprogramm

Das Stipendium von Ziehl-Abegg richtet sich an Studierende der Fachrichtung Maschinen bau im dritten Semester. Vorausgesetzt werden überdurchschnittlich gute Studienleistungen und die Vertiefungsrichtung "Strömungsmaschinen".
Das Stipendium beträgt monatlich 350 Euro für die Dauer von maximal 4 Semestern (ohne Praxissemester und Bachelorarbeit). Der Stipendiat verpflichtet, sich das Praxissemester bei Ziehl-Abegg zu leisten. Dieses wird gesondert vergütet. Die Bachelor-Arbeit kann ebenfalls bei Ziehl-Abegg geleistet werden.
Am Ende eines jeden Semesters muss ein Bericht über den Studienfortschritt sowie ein aktueller Notenspiegel vorgelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Angela Grombach, Tel. 07940 / 16119.

Fritz-Müller-Stiftung

Die Fritz-Müller-Stiftung schreibt gemeinsam mit der Firma GEMÜ Apparatebau GmbH jedes Semester eine Studienpatenschaft für begabte Studierende der Ingenieurwissenschaften in der Region Heilbronn-Franken, insbesondere des Standorts Künzelsau aus. Überdurchschnittliche Studienleistungen, nachgewiesen durch das Ergebnis des Grundstudiums, und die Empfehlung eines Professors des jeweiligen Studiengangs sind Voraussetzung für die Förderung.
Die Förderung besteht aus einem Stipendium von monatlich 385 Euro für bis zu 6 Semester und einem individuellen Coaching durch einen Paten der Firma GEMÜ. Das Praxissemester, eventuell mit Auslandsaufenthalt, sowie die Diplomarbeit werden bei der Firma GEMÜ geleistet und gesondert vergütet.
Der Stipendiat ist verpflichtet, am Ende eines jeden Semesters einen schriftlichen Bericht über seine Studienfortschritte abzugeben und an einem persönlichen Gespräch teilzunehmen.
Interessierte Studierende bewerben über den zuständigen Studiendekan bei der Fa. GEMÜ. Weiter Informationen finden Sie im Internet unter www.gemue.de

Dr.-Ing. eh. Fritz Honsel-Stiftung

Die Fritz Honsel-Stiftung vergibt Stipendien an begabte Studierende, vornehmlich auf den Gebieten der Technologien und Produktionstechniken der Leichtmetallverarbeitung.
Die Grundförderung beträgt pro Semester 350 Euro.
Der Stipendiat ist verpflichtet, am Ende eines jeden Semesters aussagekräftige Leistungsnachweise und eine Studienbescheinigung vorzulegen und jede Veränderung der persönlichen Verhältnisse mitzuteilen.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober eines jeden Jahres.
Das Antragsformular für das Stipendium sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter der folgenden Internetseite www.honsel.com.

Peter Fuld-Stiftung

Die Peter Fuld Stiftung fördert Begabte und Jugendliche, die auf Grund ihrer ethnischen oder physikalischen Herkunft diskreminiert werden, finanziell bedürftig und förderungswürdig sind. Grundsätzlich werden nur Jugendliche bis zu einem Alter von 27 Jahren gefördert. Zweitstudien werden grundsätzlich nicht gefördert, mit Ausnahme von Masterstudien. Die Regelstudienzeit darf um nicht mehr als 50 % überschritten werden.
Die Stiftung wechselt von Zeit zu Zeit ihre Förderschwerpunkte. Derzeit werden die folgenden Bereiche gefördert:

  1. Examenssemester
    Die Stiftung fördert Studierende für maximal vier Examenssemester, sofern diese auf Grund ihrer Herkunft zu leiden haben, finanziell bedürftig sind und das bisherige Studium zielstrebig und mit guten Leistungen bestritten haben.

  2. Begabten-/ Masterstipendium
    Die Stiftung vergibt von Zeit zu Zeit Stipendien an begabte Jugendliche für maximal sechs Semester, sofern sie finanziell bedürfig sind. Eine Diskriminierung muss im Einzelfall nicht gegeben sein. Bei einem Begabten-/ Masterstipendium werden 50 % der Mittel grundsätzlich als unverzinsliches Darlehen gewährt werden. Das Darlehen wird vier Jahre nach Beendigung der Förderung in vier Raten zurückgezahlt. Die monatliche Förderung setzt sich aus den folgenden Kostenpunkten zusammen: Lebenshaltung (Schätzung), Miete, Krankenkasse und Ausbildung (Einzelnachweise)

Die Stipendiaten verpflichten sich grundsätzlich keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und jährlich einen Bericht vorzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.peterfuldstiftung.de

Markel-Stiftung

Die Markel-Stiftung fördert besonders begabte baden-württembergische Studierende, die mindestens 5 Jahre in Baden-Württemberg gelebt haben, in Baden-Württemberg studieren und finanziell bedürftig sind. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Zweitstudien können nicht gefördert werden; ausgenommen ist ein Masterstudium nach Bachelorabschluss im selben Studiengang.
Eine Förderung kann frühestens nach dem zweiten Studiensemester erfolgen und beträgt monatlich bis zu 600 Euro. Diese wird in der Regel zur Hälfte als Stipendium und als zinsloses Darlehen gewährt, das fünf Jahre nach Abschluss der Förderung in Raten zurückgezahlt wird.
Für die Bewerbung fordern Sie bitte bei der Markelstiftung Stuttgart ein Antragsformular an. Bewerbungsschluss ist der 01. April eines jeden Jahres.
Weitere Informationen finden Sie unter www.markelstiftung.de

Airbus-Stipendienprogramm

Die Airbus-Studienförderung fördert begabte Studierende, die Ihr Vordiplom oder eine vergleichbare Zwischenprüfung mit sehr guten Leistungen bestanden haben. Die Stipendiaten sollten einen der folgenden - oder verwandten - Studiengänge an einer deutschen Hochschule studieren: Flugzeugbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft. Neben der fachlichen Leistung spielt die Persönlichkeit eine wichtige Rolle. Die Begeisterung für Airbus und seine Produkte ist selbstverständlich.
Das Stipendium unterstützt die Stipendiaten mit 255 Euro monatlich. Auslandssemester werden zusätzlich mit 155 Euro gefördert. Die Weiterbildung ist ein wichtiger Baustein des Programms. Die Stipendiaten erhalten die Möglichkeit während des Studiums Seminare und Vorträge zu besuchen. Als persönlicher Kontakt steht jedem Stipendiat ein Tutor zur Seite. Über Fachpraktika, Studien- und Diplomarbeiten können die Stipendiaten ihr Netzwerk im Unternehmen weiter ausbauen.
Nach der Bewerbung folgt ein intensives einstündiges Auswahlgespräch. Das Auswahlverfahren findet jeweils im Frühjahr und im Herbst statt.
Weitere Informationen: http://web.airbus-stips.de

Dr. Jost-Henkel-Stiftung

Die Dr. Josst-Henkel-Stiftung fördert Talente, nicht Disziplinen. Bei der Auswahl haben Studierende, die ihr Studium nachweislich weder aus eigenen Mitteln noch durch Hilfe Dritter finanzieren können, Vorrang. Dabei fördert die Stiftung vorzugsweise bedarfsorientiert. Das bedeutet zurzeit angehende Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Natur- und Ingenieurwissenschaftler.
Grundsätzlich kann eine Förderung erst nach dem Vordiplom oder einer vergleichbaren Zwischenprüfung erfolgen. Aufbau- und Ergänzungsstudien sowie Praktika im Ausland werden gefördert, soweit nachgewiesen werden kann, dass das für das Ausbildungsziel notwendige Fachwissen ansonsten nicht erreicht werden kann.
Der Stipendiat ist verpflichtet, nach Ablauf eines jeden Semesters einen Bericht und Leistungsnachweise vorzulegen. Die Stiftung gewährt alternativ nachfolgende Leistungen:
monatlilche Zahlungen, Einmalbeihilfen pro Semester, einmalige Zahlungen (Zuschüsse, Reisekostenbeihilfen etc.), zinslose Darlehen.
Weitere Informationen: www.henkel.de

Edmund-Bradatsch-Stiftung

Die Edmund-Bradatsch-Stiftung fördert begabte und engagierte Studierende, insbesondere in den Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik sowie artverwandte Studiengänge. Dabei sollen Studierende, die eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können oder die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung das Studium begonnen haben, bevorzugt berücksichtigt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist das bestandene Vordiplom oder eine vergleichbare Zwischenprüfung. Die Förderung umfasst in der Regel ein einmalig gewährtes Stipendium.
Weitere Informationen zu der Bewerbung finden Sie unter: www.edmund-bradatsch-stiftung.de

Absolventa e.V. - das demokratische Stipendium

Absolventa e.V. fördert Studierende aller Fachrichtungen und Hochschulen. Auch Absolventen, die ihr Studium nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, können sich bewerben.
Das demokratische Stipendium funktioniert anders, als die konventionelle Eliteförderung. In einer Wahl stimmen alle Studenten und Absolventen für ihren persönlichen Wunschkandidaten. Dabei geht es weniger um gute Studiennoten, sondern darum andere Studenten und Absolventen von sich zu überzeugen. Der Bewerber mit den meisten Stimmen erhält das demokratische Stipendium. Mit dem demokratischen Stipendium des Absolventa e.V. können die Stipendiaten Ausgaben und Schulden ihres Studiums bis zu einer Gesamthöhe von 25.000 Euro bezahlen.
Natürlich gilt das demokratische Stipendium auch als Auslandsstipendium oder Promotionsstipendium.
Weitere Informationen finden Sie unter www.absolventa.de

Aufstiegsstipendium - Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)

Die SBB fördert besonders begabte AbsolventInnen einer Berufsausbildung, wenn sie an einer Hochschule in der EU oder der Schweiz immatrikuliert sind und das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben. Vor Beginn des Studiums muss eine 2-jährige Erwerbstätigkeit nachgewiesen werden, und die Berufsabschlussprüfung muss mit einer Note von mindestens 1,9 abgeschlossen worden sein.
Die Förderung im Vollstudium beträgt monatlich 620 Euro, zuzüglich 80 Euro Büchergeld sowie eine mögliche Kinderbetreuungspauschale. Für ein berufsbegleitendes Studium werden 1700 Euro im Jahr gezahlt.
Das Stipendium wird für ein Jahr gewährt und kann aus besonderen Gründen um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.bmbf.de

Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst (KAAD)

Die Förderung des KAAD orientiert sich am Fachkräftebedarf im Heimatland der Bewerber. Es werden katholische Laien mit gläubiger Grundhaltung, aktiver Verbindung zur Kirche und der Bereitschaft zu einer entsprechenden persönlichen Lebensführung gefördert. Nicht-Katholiken können in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden.
Von den Bewerbern wird erwartet:

  • eine überdurchschnittliche Qualifikation für das Studien- bzw. Forschungsvorhaben

  • die persönliche und charakterliche Integrität

  • die Bereitschaft, erworbene Kenntnisse im Dienst der GEsellschaft und Kirche ihrer Heimatländer einzusetzen

  • gute deutsche Sprchkenntnisse bzw. die Fähigkeit, diese in einer angemessenen Zeit zu verbessern

Der Katholische Akademische Ausländer-Dienst bietet für ausländische Studierende die folgenden Programme an:

  • Ausländische Studierende, die sich bereits in Deutschland befinden und das Grundstudium abgeschlossen haben, können sich nicht selbst bewerben, sondern werden von der Hochschul- bzw. Studentengemeinde vorgeschlagen.

  • Osteuropaprogramm: Für Studierende aus Osteuropa, auf dem Niveau des deutschen Hauptstudiums, die für einen in der Regel einsemestrigen Studienaufenthalt im Rahmen einer Abschlussarbeit nach Deutschland kommen. Die Stipendiaten werden auf Vorschlag von Partnergremien an deren Heimatuniversität eingeladen.

Für beide Programme gilt: die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt, anschließend ist eine Verlängerung auf maximal drei Jahre möglich. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Kehrt ein Stipendiat nach seinem Studium nicht in sein Heimatlnad oder ein anderes Entwicklungsland zurück, gilt das Stipendium als Darlehen und muss zurückgezahlt werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite www.kaad.de

Stipendien der Begabtenförderungswerke

Sie sind hoch motiviert und wollen Verantwortung übernehmen?
Ihre Leistungen in Schule und Studium sind überdurchschnittlich?
Sie sind gesellschaftlich engagiert?
Dann haben Sie die Möglichkeit, im Studium durch eines von elf Begabtenförderungswerken gefördert zu werden. Diese werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt und vergeben Stipendien an begabte Studierende. Die folgenden elf Begabtenförderungswerke haben sich zu einer Arbeitsgemeinschft zusammengeschlossen:

  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig

  • die parteinahen Stiftungen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung

  • die von den Sozialpartnern getragenen Einrichtungen: Hans-Böckler-Stiftung des deutschen Gewerkschaftsbundes, Stiftung der Deutschen Wirtschaft

  • die beiden konfessionell geprägten Begabtenförderungswerke: Evangelisches Studienwerk Haus Villigst, Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk
    Diese möchten einen akademischen Nachwuchs prägen und fördern, der unsere Gesellschaft zu stützen vermag. Dies geschieht durch

    • finanzielle Förderung in Form monatlicher Stipendien und Zuschüssen für Studienaufenthalte, Sprachkurse und Praktika im Ausland

    • vielfältige und interdisziplinäre Seminare, Symposien, Akademien, Tagungen und Workshops

    • Kontakte mit Referenten, Vertrauensdozenten und Tutoren.

Die Angebote der verschiedenen Werke unterscheiden sich im Detail. Bestimmte Anforderunge und Angebote sind jedoch bei allen Werken gleich:

  • Bewerben können sich besonders befähigte deutsche Studierende und Bildungsinländer mit dauerhafter Bleibeperspektive, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder im EU-Ausland studieren. Bis zu 5% der Stipendien können an Bewerber aus EU-Staaten vergeben werden.

  • Die finanzielle Grundförderung beträgt monatlich bis zu 585 Euro (elternabhängig, angelehnt an BAföG) und zusätzlich ein Büchergeld von 80 Euro. Dazu kommen mögliche Zuschläge für Kranken-/ Pflegeversicherung (max. 59 Euro), Familienzuschlag (155 Euro) und Kinderbetreuung (113 Euro).

  • Die Laufzeit entspricht der Förderungshöchsdauer laut BAföG (i.d.R. Regelstudienzeit)

  • Stipendiaten dieser Institutionen sind gemäß Senatsbeschluss vom 13.12.06 von der Entrichtung der Studiengebühren in der Regelstudienzeit befreit.

Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende und Doktoranden, die sich durch ihre Leistungsstärke, ihre tolerante Persönlichkeit und ihre soziale Verantwortung auszeichnen.
Die Studienstiftung bittet Schulleiter und Hochschullehrer, begabte Abiturienten, Studierende und Promovierende für die Förderung vorzuschlagen. Außerdem fordert die Studienstiftung die Prüfungsämter der Universitäten und Hochschulen auf, ihre besten Studierenden zu nominieren. Eine Selbstbewerbung ist nur für einige besondere Stipendienprogramme möglich, die mit externen Partnern realisiert werden. Hier und in der Promotionsförderung findet eine Vorauswahl statt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden direkt zu Auswahlgesprächen mit ehrenamtlichen Kommissionsmitgliedern eingeladen.
Weitere Informationen finden Sie hier:Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstr. 41
53175 Bonn
Tel.:   0228/820 96-0  
E-Mail: sdv[at]studienstiftung.de
Homepage: http://www.studienstiftung.de/

Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert begabte und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende an deutschen Hochschulen in Erst- und Aufbaustudiengängen. Studierende in einem Bachelor-Studiengang können sich bis Ende des 3. Semesters bewerben.
Ein Masterstudium kann ebenfals gefördert werden, wenn dieses 4 Semester umfasst. Reine Auslansstudien werden nicht gefördert. Ausländische Studierende können ebenfalls ein Stipendium erhalten, wenn sie bereits in Deutschland studieren und angemessene Deutschkenntnisse in Form eines Deutschzertifikats nachweisen können.
Deutsche Studienanfänger können sich zusätzlich bereits vor Studienbeginn auf das "Stipendium auf Probe" bewerben. Hierzu werden wissenschaftliche Gutachten von Gymnasiallehrern benötigt. Nach zwei bis drei Semestern wird dann über die endgültige Aufnahme in die Friedrich-Ebert-Stiftung entschieden.
Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung, Bewerbungsfristen gibt es nicht.
Weiter Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter:
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel.:   0228/883-0  
E-Mail: auskunft[at]fes.de
Homepage: http://www.fes.de/

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte Studierende, die sich gesellschftlich engagieren, ab dem 2. Fachsemester, jedoch nicht mehr kurz vor Ende des Studiums.
Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen müssen bereits eine Zwischenprüfung abgelegt haben und gute Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Förderung kurz vor Studienende ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Soll ein reines Masterstudium gefördert werden, so muss dieses auf vier Semester angelegt sein.
Die Förderung wird zunächst auf ein Jahr bewilligt und kann danach bis zum Ende der Förderungshöchstdauer verlängert werden. Deutsche StudienanfängerInnen im Erststudium an einer deutschen Hochschule können sich bis zum 30. Juni auf ein "Stipendium auf Probe" bewerben. Dieses wird für zwei Semester bewilligt, anschließend kann sich der Studierende um eine endgültige Aufnahme als Stipendiat bewerben.
Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Diese muss bis zum 31. Mai bzw. bis zum 30. November eines jeden Jahres erfolgen.
Friedrich-Naumann-Stiftung
Weberpark Alt-Nowawes 67
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel.:   0331/7019-349  
E-Mail: fnst[at]fnst.de
Homepage: http://www.fnst.de/webcom/show_article.php/_c-449/i.html

Hanns-Seidel-Stiftung

Die Hanns-Seidel-Stiftung fördert deutsche Studierende und Bildungsinländer (nach §8 BAföG), die nicht älter als 32 Jahre sind. Diese müssen überdurchschnittliche Leistungen und ein gesellschaftliches Engagement vorweisen. Zweitstudien und reine Auslandsstudien werden nicht gefördert. Die Stipendiaten werden zunächst für ein Jahr in die Grundförderung aufgenommen, danach entscheidet eine Leistungskontrolle über eine Aufnahme in die Hauptförderung.
Studierende können sich jeweils zum 15. Mai und zum 15. November bei der Hanns-Seidel-Stiftung bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt:
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
- Förderwerk -
Lazarettstraße 33
80636 München
Tel.:   089/1258-0  
E-Mail: info[at]hss.de
Homepage:  http://www.hss.de/

Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert begabte deutsche und ausländische Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind und sich im Sinne der Heinrich-Böll-Stiftung gesellschaftspolitisch engagieren. Ausländische Bewerber (außgenommen EU-Angehörige) müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss sowie gute Deutsch-kenntnisse vorweisen.
Ein Master-Studium von deutschen Stipendiaten kann auch im EU-Ausland gefördert werden.
Bewerbungen müssen spätestens vier Semester vor Ende der Regelstudienzeit erfolgen; dies bedeutet, dass sich Studierende von Master- und Aufbaustudien vor Beginn des Studiums bewerben müssen.
Die Bewerbungsfristen für die Selbstbewerbung sind 1. März und der 1. September.
Weitere Informationen finden Sie unter
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Rosenthaler Str. 40/41
10178 Berlin
Tel.:   030/285 34-0  
E-Mail: info[at]boell.de
Homepage: http://www.boell.de/

Konrad-Adenauer-Stiftung

Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert begabte und gesellschaftspolitisch engagierte Studierende an deutschen Hochschulen sowie an Hochschulen der EU und der Schweiz.
Es werden nur Erststudien bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und vier-semestrige Masterstudien gefördert. Der Antragsteller darf nicht älter als 32 Jahre alt sein, muss sich mindestens vier Semester vor Ende der Regelstudienzeit befinden und darf keine andere Tätigkeit neben dem Studium annehmen, die 16 Wochenstunden überschreitet.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung bietet neben der finanziellen und der ideellen Förderung außerdem die Möglichkeit an einem Austauschprogramm mit ausgewählten amerikanischen Universitäten teilzunehmen.
Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung. Diese muss bis zum 15. Januar bzw. bis zum 1. Juli erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Rathausallee 12
53757 St. Augustin
Tel.:   02241/246-0  
E-Mail: zentrale-wd[at]wd-kas.de
Homepage: http://www.kas.de/

Rosa-Luxemburg-Stiftung

Um ein Studienstipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung können sich in- und ausländische Studierende bewerben, die an einer einer deutschen Hochschule zugelassen sind. Voraussetzung sind sehr gute fachliche Leistungen sowie ein ausgeprägtes gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Die Bewerber sollten maximal 30 Jahre alt sein, Ausnahmen sind in begründeten Fällen jedoch möglich.
Es gibt für Studierende zwei verschiedene Stipendienformen, die sich in den Voraussetzungen unterscheiden:

  1. Mit Mitteln des BMBF werden Deutsche, Bildungsinländer (nach §8 BAföG) und Studierende mit Migrationshintergrund, die eine dauerhafte Bleibepersektive in Deutschland haben, gefördert.Studierende an Hochschulen können ab dem 2. Semester gefördert werden, sie sollten noch mindestens vier Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Bei Bewerbern aus einem BA-Studiengang sollte aus der Bewerbung bereist hervorgehen, ob ein MA-Abschluss angestrebt wird. Bewerber in einem MA-Studiengang können nur dann gefördert werden, wenn sie lediglich über einen BA-Abschluss verfügen.

  2. Mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) werden Stipendien an Ausländer vergeben, die zum Studium nach Deutschland kommen und nach ihrer Ausbildung in ihr Heimatland zurückkehren. Diese müssen bereits ein abgeschlossenes Grundstudium oder BAStudium und sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen können.

Grundsätzlich gilt: Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr bewilligt und kann bis zum Abschluss der Förderhöchstdauer vergeben werden. Die Studierenden bewerben sich direkt bei der Stiftung bis zum 31.Oktober für eine Förderung zum Sommersemester und bis zum 30. April für das darauffolgende Wintersemester. Bewerbungen werden erst 6 Wochen vor Bewerbungsschluss angenommen!

Infos: Rosa-Luxemburg-Stiftung
Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
Tel.:   030/44310-221  
E-Mail: studienwerk[at]rosalux.de
Homepage: http://www.rosalux.de/cms/index.php?aktuell

Hans-Böckler-Stiftung

Die Hans-Böckler-Stiftung fördert deutsche Studierende und Bildungsinländer (nach §8 BAföG). Gefördert werden vorrangig begabte Arbeitnehmerkinder und Absolventen des zweiten Bildungsweges, die sich gewerkschaftlich und gesellschaftspolitisch engagieren. Weitere Förderungskriterein sind das Berufsziel/-perspektiven sowie die soziale und wirtschaftliche Lage.
Das Studium kann vom ersten Semester an gefördert werden. Zweit-, Zusatz- und Aufbaustudien werden nicht gefördert. Masterstudiengänge können gefördert werden, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor oder FH-Abschluss war. Die restliche Pflichtstudiendauer zu Beginn der Förderung muss mindestens drei Semester betragen.
Das Stipendium wird zunächst für höchstens drei Semester bewilligt und wird erst nach der Teilnahme an einem Grundseminar der Stiftung wirksam. Die Weiterförderung erfolgt nur auf Antrag.
Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind

  • die Hauptvorstände der im DGB vereinigten Gewerkschaften

  • der Bundesvorstand des DGB

  • die abführungsverpflichteten Zuwender und

  • die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung

Personen die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, können von der Stipendiatengruppe vorgeschlagen werden.
Die Bewerbungsfristen sind der 30. September und der 28. Februar. Für Bewerbungen über die Stipendiatengruppen gelten jeweils der 1. September und der 1. Februar als Stichtag.
Weitere Informationen unter:Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Tel.:   0221/7778-0  
E-Mail: zentrale[at]boeckler.de
Homepage: http://www.boeckler.de/

Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft fördert Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes und Bildungsinländer (nach §8 BaföG). Diese sollten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung nicht älter als 30 Jahre sein. Bewerber aus EU-Ländern müssen Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau nachweisen. Zweit- und Aufbaustudiengänge können nicht gefördert werden. Master-Studiengänge können nur gefördert werden, wenn sie nach einem Bachelor-Abschluss aufgenommen werden und mindestens vier Semester dauern. Studierende an Hochschulen müssen sich bis zum Ende des 3. Fachsemesters (Diplom-Studiengang) bzw. bis zum Ende des 2. Fachsemesters (Bachelor-Studiengang) bewerben. Während der Förderzeit wird eine Präsenzzeit von mindestens drei Semestern im Inland erwartet, um eine aktive Teilnahme am Förderprogramm zu gewährleisten. Abweichend davon ist eine Förderung im grenznahen Ausland oder an den sdw-Standorten in London, Paris und Zürich möglich.
Die Bewerbung erfolgt beim nächstgelegenem Vertrauensdozenten. Eine Bewerbung ist nur einmal möglich. Weitere Informationen finden Sie unter:
Stiftung der Deutschen Wirtschaft e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Tel.:   030/20 33-0  
E-Mail: studienfoerderwerk.sdw[at]bda-online.de
Homepage: http://www.sdw.org/SDW/SDWCMS.nsf/framesets/Start

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst

Das Evangelische Studienwerk e.V. Villigst vergibt Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen an Hochschulen in Deutschland. Voraussetzung ist die fachliche Begabung und gesellschaftliches Engagement. Weiterhin wird die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche und die Staatsangehörigkeit eines EU-MItgliedlandes vorausgesetzt. Studierende an eine Hochschule dürfen zum Zeitpunkt des Auwahlverfahrens das 4. Fachsemester nicht überschritten haben. Da die Stipendiaten ausreichend Zeit haben sollen sich in den verschiedenen Bereichen des Studienwerkes zu engagieren, werden reine Masterstudien nicht gefördert.
Die Förderung wird für die gesamte Dauer des Studiums, ohne Probezeit, vergeben. Bewerbungsschluss ist der 1. März und der 1. September.
Eine Bewerbungsgebühr von derzeit 12 Euro muss bis zum Bewerbungsschluss überwiesen werden. Weitere Informationen zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:

Evangelisches Studienwerk e.V.
Iserlohner Str. 25
58239 Schwerte
Tel.:   02304/755-0  
E-Mail: info[at]evstudienwerk.de
Homepage: http://www.evstudienwerk.de/

Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung

Das Cusanuswerk fördert Studierende an deutschen Hochschulen, die hervorragende Leistungen im eigenen Fach vorweisen können und ihren eigenen Glaubensweg ernstnehmen, die Kirche gestalten, mit ihr leben und sich aus ihrem Glauben heraus für andere einsetzen. Weiterhin wird die Zugehörigkeit zu der katholischen Kirche sowie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers (nach §8 BAföG) vorausgesetzt.
Um die spezifische fachgebundenen Begabung beurteilen zu können, muss zu Beginn des Auswahlverfahrens mindestens ein Fachsemester abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Bewerber noch mindestens fünf Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelor-Studiengang wird in diese Regelstudienzeit auch eine sich direkt anschließende Masterphase eingerechnet. Als Sonderregelung kann auch ein viersemestriger Masterstudiengang gefördert werden, wenn die Bewerbung unmittelbar vor Beginn erfolgt.
Vorschlagberechtigt sind:

  • Gymnasialrektoren

  • HochschullehrerInnen

  • MitarbeiterInnen des Hochschulpastorals

  • ehemalige StipendiatInnen

Gleichberechtigt ist auch eine Selbstbewerbung möglich.
Die Stichtage für die Bewerbung sind 1. März und 1. September.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier:
Baumschulallee 5
53115 Bonn
Tel.:   0228/98 384-0  
E-Mail: info[at]cusanuswerk.de
Homepage: http://www.cusanuswerk.de/

Förderpreise

Vordiplom-Preis

Die Firma B & W Engineering und Datensysteme GmbH stiftet zweimal jährlich einen Preis in Höhe von 500 Euro für das beste Vordiplom (Bachelor-Vorprüfung) der Fakultät Technik 1 - Mechanik und Elektronik. Dieser wird im April und im Oktober im Rahmen der Graduiertenfeier verliehen. Eine Bewerbung ist nicht möglich; der Preisträger wird direkt durch das Prüfungsamt ermittelt.

Heinrich-Blanc-Stiftung

Die Heinrich-Blanc-Stiftung, initiiert durch einen Nachkommen von Heinrich Blanc, dem Gründer des Unternehmens BLANCO und Mitbegründer der E.G.O. in Oberderdingen, fördert junge Nachwuchstalente in den Bereichen Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaftlen. Diese vergibt einmal jährlich einen Förderpreis in Höhe von 5000 Euro für hervorragende Diplomarbeiten, Bachelor- und Masterthesen, die durch innovative Produktideen, Produktionskonzepte oder Managementstrategien einen Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland leisten.
Die Arbeiten können entweder von den Absolventen persönlich oder von dem betreuenden Professor eingereicht werden. Abgabeschluss ist der 15. Juli.
Weitere Infornationen erhalten Sie unter: www.heinrich-blanc-stiftung.de

Hermann-Appel-Preis

Die Ingenieurgesellschaft Auto und Verkehr GmbH, Berlin, vergibt jedes Jahr einen Förderpreis für herausragende Leistungen in der Automobilentwicklung an junge Ingenieure. Antragsberechtigt sind Diplomanden und Doktoranden, deren Arbeiten Themen der Elektronik-, Antriebsstrang- und Fahrzeugentwicklung zum Inhalt haben. Ein Gutachten eines Professors ist nicht erforderlich. In jedem der der drei Fachgebiete werden eine Diplomarbeit und eine Doktorarbeit ausgezeichnet, die in deutscher Sprache verfasst sein müssen. Die Arbeiten werden jeweils mit 3000 Euro prämiert.
Eingereicht werden können Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sind. Zugelassen werden sowohl Arbeiten von Einzelpersonen als auch Gemeinschaftsarbeiten. Jede Arbeit darf nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Arbeiten, die bereits bei einem anderen Wettbewerb prämiert wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.hermann-appel-preis.de

Preis für Konstruktion und Mechatronik Heinz-Dieter Schunk

Der Preis wird jedes Jahr für ausgezeichnete Studien- und Diplomarbeiten auf den folgenden Gebieten vergeben:

  • Entwicklung und Konstruktion von Maschinen, Geräten, Apparaten und Systemen

  • Einsatz von Steuerungen und Regelungen zum Betrieb von Maschinen, Geräten, Apparaten und Systemen

  • Neu- und Weiterentwicklung von Werkzeugen zur Erstellung mechanischer und mechatronischer Konstruktionen

Es können Arbeiten eingereicht werden, die zwischen dem 1. September und dem 31. August vor der Preisverleihung abgeschlossen wurden. Dazu muss ein Gutachten des Betreuers vorgelegt werden. Die Preisverleihung findet in der Regel Ende November / Anfang Dezember statt. Das Preisgeld beträgt insgesamt 2500 Euro.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Kontusch

Alfred-Kärcher-Förderpreis

Der Alfred-Kärcher-Förderpreis honoriert wissenschaftliche Arbeiten, die einen herausragenden Fortschritt auf dem Gebiet der Reinigungstechnik darstellen. Gefördert werden praxisorientierte Lösungen zur Mechanisierung und Automation von manuellen Reinigungsgeräten, zur Hygiene sowie zur Pflege und Reinhaltung der Umwelt.
Teilnahmeberechtigt sind Studierende und Mitarbeiter an Hochschulen. Es dürfen Bachelor- und Studienarbeiten, Dissertationen und Habilitationen sowie weitere innovative wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Die Arbeit muss zusammen mit einem Empfehlungsschreiben einer wissenschaftlichen Institution, einem kurzen Lebenslauf und einer Auflistung bisheriger Veröffentlichungen bis zum 30. Juni bei der Stiftung eingehen.
Weitere Informationen: www.stiftung.karcher.com

Carl-Eduard-Schulte Förderpreis des VDI

Der Carl-Eduard-Schulte Förderpreis des VDI wird an Absolventen deutscher Hochschulen für ausgezeichnete und wegweisende Diplom- und Abschlussarbeiten auf dem Gebiet der Produktionstechnik verliehen. Hierzu zählen die folgenden Bereiche: Fertigungstechnik, Qualitätsmanagement, Produktionsplanung, Produktionsmittel, Schließ- und Sicherheitssysteme. Die einzureichenden Arbeiten sollten aus den Jahren 2007 und 2008 stammen. Der Förderpreis beträgt bis zu 4500 Euro und kann an einen oder mehrere Preisträger verliehen werden.
Die Bewerbung erfolgt über den die Arbeit betreuenden Professor und umfasst neben einem Exemplar und einer Zusammenfassung der Arbeit, einen Lebenslauf mit Lichtbild sowie ein Gutachten des Hochschullehrers.
Weitere Informationen: www.vdi.de/3140.0.html oder adb[at]vdi.de

Erich-Becker-Stiftung der Fraport AG

Die Erich-Becker-Stiftung der Fraport AG vergibt Stipendien an Einzelpersonen, die luftverkehrsbezogene Themen im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationsschriften bearbeiten oder planen. Bachelor- und Masterarbeiten können bis zu einer Höchstgrenze von 3000 Euro, Dissertationen bis zu 15.000 Euro und Habilitationen bis zu 18.000 Euro gefördert werden.
Anträge auf Stipendien der Erich-Becker-Stiftung können jederzeit schriftlich oder elektronisch gestellt werden, solange die Arbeit noch nicht abgeschlossen und beim zuständigen Gremium der Hochschule eingereicht wurde. Mit der Annhame der Förderung ist die Verpflichtung verbunden, auf die Förderung im Vorwort der Arbeit hinzuweisen, der Stiftung ein Exemplar zu überlassen und über die Bewertung der Arbeit zu informieren. Weitere Informationen unter: www.erich-becker-stiftung.de

Karl-Steinbuch-Stipendium

Das Stipendium der MFG Stiftung Baden-Württemberg fördert Studierende im Hauptstudium aller Fachrichtungen an den Hochschulen Baden-Württembergs, die außerhalb des Pflichtbereiches ihres Studiums innovative und kreative Projekte mit Medien- oder IT-Bezug realisieren wollen. Auch Projektgruppen können gefördert werden. Das Projekt sollte durch einen Professor fachlich betreut und begutachtet werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Besonderheiten des geplanten Projektes und beträgt maximal 800 Euro pro Monat und insgesamt 9600 Euro pro Projekt.
Weitere Informationen: www.karl-steinbuch-stipendium.de

Stipendien für Auslandsstudien

Die internationalen Beziehungen der Hochschule und die zentrale Koordination dieser Kontakte werden vom Akademischen Auslandsamt der Hochschule Heilbronn gepflegt. Dieses informiert zu Auslandsaufenthalten und berät über Stipendienprogramme für Studienaufenthalte und Praktika im Ausland.

Auslandsstipendien

Für Studierende der Hochschule Heilbronn, die ins Ausland wollen, gibt es zahlreiche Stiftungen und Stipendiengeber, die dies mitfinanzieren. Sie sind teilweise exklusiv für die Hochschule Heilbronn eingerichtet. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Link:

Sie erreichen das Akademische Auslandsamt der Hochschule Heilbronn:
Montag bis Freitag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
Raum B026 / Raum B028

Ansprechpartner in den Fakultäten in Stipendienfragen sind:

Fakultät Technik 1

Frau Dipl.-Ing. Leonie Kontusch
Sprechzeiten: Mo- Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Zimmer E 114
Tel. 07131 / 504-524
Herr Prof. Dr.-Ing. Klaus-Dieter Leimbach
Sprechzeiten: nach Vereinbarung, Zimmer D 027
Tel. 07131 / 504-468

Fakultät Technik 2

 

Fakultät Informatik

Frau Prof. Dr. Rotraut Laun

Fakultät Wirtschaft 1

Fakultät Wirtschaft 2

Prof. Dr. Mathias Moersch

Fakultät Technik und Wirtschaft

Die Fakultät hat mehrere Ansprechpartner, die auf einzelne Fördermöglichkeiten spezialisiert sind.

Hochschulweite Ansprechpartner