Vorpraktikum

Voraussetzung für das Studium ist der Erwerb ausgewählter praktischer Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten.

Auf ein vorgeschriebenes Vorpraktikum wird eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende einschlägige Berufserfahrung angerechnet.

Geeignete Tätigkeiten während des Wehrdienstes, des Ersatz- bzw. Zivildienstes und während eines Auslandspraktikums können auf das Vorpraktikum dann angerechnet werden, wenn die dabei erworbenen Qualifikationen denen entsprechen, die im Vorpraktikum zu vermitteln sind.

Studienbewerber von einem technischen Gymnasium benötigen kein Vorpraktikum.

Das Vorpraktikum ist vor Studienbeginn in einem geeigneten Betrieb abzuleisten und ggf. während der vorlesungsfreien Zeit innerhalb des Grundstudiums zu ergänzen und spätestens zum Beginn des 4. Semesters nachzuweisen. Dauer: 8 Wochen.

Ausbildungsziel:
  • Vermittlung von Grundkenntnissen/Grundfertigkeiten im Bereich Elektrotechnik bzw. Mechatronik
  • Gewinnen von Einsichten in die Grundfunktionen eines Betriebs
  • Gewinnen von Einblicken in Strukturen sozialer Beziehungen (Arbeitseinteilung. Kooperation) im Betrieb

Ausbildungsinhalte: Vermittlung von Grundkenntnissen/Grundfertigkeiten über:

  • wichtigste Werkstoffe der Elektrotechnik bzw. Mechatronik und ihre Bearbeitungs- und Verbindungstechnik,
  • Aufbauen, Bestücken, Verdrahten und Inbetriebnahme von einfachen elektronischen Schaltungen,
  • Aufbau und Funktionen steuerungstechnischer Komponenten und Baugruppen,
  • Fertigungsverfahren, Arbeitsvorbereitung, Qualitätssicherung.

Merkblatt und Formulare für das Vorpraktikum finden Sie hier.