Betriebsordnung

Betriebsordnung für den Rechnerbetrieb im Rechenzentrum

Datenverarbeitungsanlagen

Das Rechenzentrum betreibt an den  Standorten der Hochschule ein Datenübertragungsnetz (HS-NETZ) sowie eigene DV-Anlagen als Server, Workstation-Pools, PC-Pools oder Sonderarbeitsplätze. Die Anlagen sind im Studienführer der Hochschule und im Webauftritt der Hochschule dokumentiert. Die Anlagen des Rechenzentrums sind Eigentum des Landes und werden Studierenden und Bediensteten ausschließlich für Zwecke der Ausbildung und Lehre zur Verfügung gestellt. Die Benutzung für Ausbildungszwecke erfolgt unentgeltlich. Das Rechenzentrum ist zuständig für eine ausgeglichene Nutzungsverteilung auf die verschiedenen Anlagen. Die im weiteren aufgeführten Leistungen, Rechte und Pflichten beziehen sich, sofern nicht explizit anders erwähnt, jeweils nur auf die vom Rechenzentrum betriebenen Anlagen sowie das Datennetz.

Zugangsberechtigungen

Der Rechnerzugang wird allen Angehörigen der Hochschule gewährt. Studierende erhalten den Zugang durch ihre Immatrikulation, Beschäftigte hingegen auf Antrag. Lehrbeauftragte und Wartungsfirmen erhalten Zugang für ihre spezielle Aufgabe. Anträge können im Sekretariat des Rechenzentrums abgegeben werden .

Pflichten

Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnis und die Einhaltung dieser Betriebsordnung sowie der Verwaltungs- und Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, auf sein Passwort zu achten.

Zugangsmißbrauch

Bei einem Mißbrauch der Zugangsberechtigung oder aus betrieblichen Gründen kann der Rechenzentrumsleiter die Rechnernutzung sperren oder einschränken. Zum Mißbrauch gehören u.a.:

  • Weitergabe des eigenen Passwortes, sofern dies nicht ausdrücklich vom Systemverwalter gestattet wurde.
  • Der Versuch, ohne Erlaubnis des Betreffenden fremde Daten zu kopieren oder zu verändern.
  • Installation von eigener Software auf den DV-Anlagen des Rechenzentrums, wenn diese lizensiert ist.
  • Die bewußte Installation von Computerviren.
  • Benutzung von Spielen.
  • Kopieren von Daten aus weltweiten Netzen, die nicht zur Ausbildung erforderlich sind.

Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.

Nutzung der bereitgestellten Speicherbereiche

Daten dürfen nur in den vom jeweiligen Systemadministrator des Rechenzentrums für jeden Benutzer vorgesehenen Bereichen gespeichert werden. Der Benutzer darf nur die im Rahmen der Ausbildung von ihm selbst erstellten Dokumente (Quellprogramme, Texte, Zeichnungen u.ä.) auf den zur Verfügung gestellten Bereichen speichern.

Von Benutzern mitgebrachte Software darf nicht auf Datenträger des Rechenzentrums kopiert werden, d.h. auch nicht auf die lokale Platten eines RZ- Rechners. Ausnahmen hiervon können nur in Absprache mit der RZ-Leitung (wissenschaftlicher oder technischer Leiter) vorgenommen werden, wenn der Nutzer nachweist, daß eine Kopie der Software gemäß Urheberrecht zulässig ist. Dateien und deren Zugriffsattribute dürfen außerhalb des eigenen Arbeitsverzeichnisses nicht modifiziert werden, auch wenn dies technisch möglich ist.

Im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die sich mit Systemprogrammierung beschäftigen, können nach Absprache zwischen RZ-Personal und Betreuer Ausnahmen hiervon gemacht werden.

Vor dem Import von Daten (z.B. Übungsprogramme, Texte, Zeichnungen) über Wechseldatenträger sind diese grundsätzlich mit den vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellten Antivirusprogrammen zu untersuchen. Nach Beendigung der Arbeit müssen alle Dateien innerhalb des Arbeitsverzeichnisses auf lokalen Festplatten gelöscht werden. Daten auf der lokalen Festplatten sind ungeschützt, bei Platzmangel wird ohne Vorwarnung gelöscht.

Für den Inhalt (z.B. bei Homepages) ist der Nutzer verantwortlich.

Nutzung von E-Mail und Internet

Die private Nutzung von E-Mail und Internet in vertretbarem Aufwand ist zulässig. Die eigentliche Dienstaufgabe, Studium und Lehre  darf dadurch in keinster Weise beeinträchtigt werden. ProfessorInnen der Hochschule erhalten das Nutzungsrecht von E-Mail und Internet lebenslang. Bei  MitarbeiterInnen, Studierenden und Lehrbeauftragten erlischt der Hochschul-Account und somit die Nutzungsmöglichkeit  von E-Mail und Internet  3 Monate nach dem dauerhaften Ausscheiden aus der Hochschule. Ausnahmen gelten für Hochschul-Angehörige, die nach dem aktiven Dienstverhältnis mit der Hochschule in den Ruhestand wechseln. Diese können beim Leiter des Rechenzentrums die Weiternutzung ihres Accounts und der E-Mail-Adresse beantragen.

Mitteilungen

Öffentliche Mitteilungen werden über  über verschiedene E-Mail-Listen und über das Portal des  Rechenzentrums verteilt.

Sitzungsablauf

Die Benutzung eines RZ-Arbeitsplatzes ist mit den zur Verfügung gestellten Kommandos bzw. Skripten zu beginnen und zu beenden. An den Arbeitsplätzen ist nach Sitzungsende nur der Bildschirm abzuschalten.

Betriebsengpässe

Bei Betriebsengpässen können vom RZ-Personal Einschränkungen in der Benutzung der Anlagen vorgenommen werden. Grundsätzlich haben Vorlesungen Vorrang vor dem Übungsbetrieb. Die Zuordnung von einzelnen Geräten oder Räumen an bestimmte Studiengänge mit höherer Priorität ist möglich.

Datensicherung

Das Rechenzentrum sichert seine Daten in erforderlichem Umfang. Die Home-, E-Mail- und Web-Server-Verzeichnisse werden täglich gesichert,  alle anderen Daten im Regelfall einmal pro Woche. Ausnahmen z.B. wegen Betriebsumstellung werden bekannt gegeben.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind im Rechenzentrum durch Aushang bekanntgegeben. An Wochenenden und Feiertagen ist das Rechenzentrum geschlossen. Während der Vorlesungszeit haben von 16.00 bis 21.45 Uhr vom Rechenzentrum beauftragte Studenten Aufsichtspflicht. Den Anweisungen dieser Studenten ist Folge zu leisten. Auf Nachfrage muß ein Ausweis vorgelegt werden

Umgang mit den Ressourcen

Die Nutzung von Ressourcen wie Festplatten, Druckern, Scannern und Datennetz, darf nur im Rahmen der empfohlenen Größenordnung geschehen. Das Prinzip heißt: eine Behinderung der Lehre und anderer Nutzer darf nicht entstehen.

In den Rechnerräumen sind Trinken, Essen und Rauchen nicht gestattet.

Einhaltung des Urheberrechts

Software, die auf RZ-Anlagen installiert ist, darf nicht kopiert werden, es sei denn, daß sie ausdrücklich vom Rechenzentrum zum Kopieren freigegeben wurde. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Dekompilierungen sind unzulässig.

Bei der Nutzung von Software, die vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt wird, sind die Lizenzbestimmungen des Softwarelieferanten einzuhalten. Diese können im Rechenzentrum eingesehen werden.

Die Einhaltung des Urheberrechts gilt nicht nur für Software, sondern für alle geschützten Daten (z.B. Bilder, Musik, ...)

Datenschutz

Die Systemverantwortlichen sind berechtigt, zu Statistik-, Abrechnungs- und Systemverwaltungszwecken personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzbestimmungen zu speichern. Der Anwender darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Datenschutzbeauftragten der Hochschule keine personenbezogenen Daten auf den Rechnern des Rechenzentrums verarbeiten.

Haftung

Der Nutzer verzichtet auf etwaigen Rechtsanspruch auf Schadenersatz gegen die Hochschule Heilbronn und deren Bedienstete durch Auswirkungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Rechnererlaubnis stehen. Dieser Verzicht erstreckt sich nicht auf Schadenersatzansprüche, die durch grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche strafbare Handlungen seitens der Angestellten der Hochschule entstehen. Der Nutzer ist für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schaden ersatzpflichtig.

Leiter des Rechenzentrums Heilbronn, den 1. März 2010