Ausländische Bewerber
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland Ihr Abitur abgelegt , Ihren Wohnsitz noch im Ausland haben und in Baden-Württemberg studieren möchten, oder wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind, im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, erfolgt die Anerkennung Ihre Hochschulzugangsberechtigung beim
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
-Zeugnisanerkennungsstelle-
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Tel: 0711/904-40700
Befindet sich Ihr Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.
Für ausländische Studienbewerber sieht die Sache etwas anders aus. Für Interessenten von (Fach-) Hochschulstudien in Baden-Württemberg ist das Studienkolleg Konstanz oder Center for International Students die zentrale Anlaufstelle hinsichtlich Beratung und Zeugnisanerkennung.
Die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise ausländischer Staatsangehöriger für berufliche Zwecke (z.B. für die Bewerbung um eine schulische oder berufliche Ausbildung) muss beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. bei den Zeugnisanerkennungsstellen der einzelnen "Wohnsitz-Bundesländer" oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden.