Kennzeichenliberalisierung
„Initiative Kennzeichenliberalisierung”: Ergebnisse der Befragung liegen vor
- Mehrheit von 73 Prozent wünscht sich Rückkehr zum Altkennzeichen
- Große Zustimmung in den neuen Ländern und auch bei jungen Menschen
- Über 30.000 Personen in 144 deutschen Städten befragt
Heilbronn, Februar 2012. Das Forschungsprojekt „Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung“ widmet sich den Möglichkeiten, auslaufende Kfz-Kennzeichen wieder einzuführen oder durch Gebietsreformen gefährdete Kennzeichen zu erhalten. Um heraus zu finden, wie die jeweilige lokale Bevölkerung zu dieser Idee steht, wurden dazu in den Jahren 2010 und 2011mehr als 30.000 Personen in 144deutschen Städten im Rahmen des Projekts, das unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf Bochert, Studiendekan des Studiengangs Tourismusmanagement an der Hochschule Heilbronn, steht, befragt. Die Ergebnisse liegen vor: Die große Mehrheit von gut 73 Prozent der Befragten in den Städten äußert den Wunsch zur Rückkehr zu ihrem Altkennzeichen, zwölf Prozent sprechen sich für die Beibehaltung der aktuellen Situation aus. Auffällig stark ist der Wunsch zur „Reform der Reform“ in den neuen Bundesländern vorhanden. Je kürzer der Kennzeichenverlust zurückliegt, desto mehr Befürworter gibt es. „Diese Ergebnistendenz in den neuen Bundesländern war zu erwarten. Überraschend ist jedoch, dass zwei Drittel der Befragten in den alten Bundesländern, wo die Gebietsreformen zum Großteil bereits in den 1970er Jahren durchgeführt wurden, ebenfalls zu ihrem Altkennzeichen zurück wollen. Dies zeigt, welche Langfristigkeit und Nachhaltigkeit das Thema hat“, so Prof. Dr. Ralf Bochert. Vor allem die deutliche Zustimmung der jüngsten Altersgruppe von 16 bis 30 Jahren fällt auf: Offensichtlich besteht ein eindeutiger Wunsch bei jungen Menschen nach Verortung in Ihrer Stadt. Das detaillierte Ergebnis der Befragung kann bei Prof. Dr. Ralf Bochert per E-Mail an bochert@hs-heilbronn.de angefordert werden.
Wichtigste Trends und Chancen:
„Die eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichen in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden, zeigt politischen Handlungsbedarf auf“, erläutert Bochert. „Insbesondere die auch für uns erstaunlich große Resonanz nicht nur regionaler Medien hat zur Wahrnehmung unseres Projekts sowie zu einer positiven Sichtweise der Idee beigetragen. Die Chancen, die sich daraus ergeben, liegen in den Vermarktungspotenzialen für die betroffenen Städte. Darüber hinaus ist das Ergebnis als Appell an die Landkreise zu deuten, deren Akzeptanz sich durch eigene Kennzeichen für wichtige Städte in den Landkreisen und die damit gezeigte Bürgernähe verbessern lassen würde.“ Im Rahmen der Heilbronner Initiative wird das „Hanauer Modell“ mehrerer Kennzeichen in einem Landkreis vorgeschlagen, das nach einer einmaligen Umstellung ohne zusätzliche Verwaltungskosten funktioniert: Im Main-Kinzig-Kreis (MKK) wurde so für die kreisangehörige Stadt Hanau ein eigenes Kennzeichen (HU) gesichert.
In der politischen Diskussion ist auch ein Modell, nach dem Altkennzeichen zusätzlich zum Landkreiskennzeichen wieder bei einer Neuzulassung durch die Zulassungsbehörde vergeben werden könnten. Das soll möglich gemacht werden, indem man einem Zulassungsbezirk (Landkreis) mehrere Ortskennungen zuordnet, die aktuelle Kennung als Standard sowie ein oder mehrere bisherige Altkennzeichen, die als Wunschkennzeichen wählbar wären. Diese Lösung wäre als sehr bürgerfreundlich einzustufen, weil sie auf Freiwilligkeit beruht; niemand würde auf das alte-neue Kennzeichen gezwungen. Gleichzeitig erhielte der Landkreis die Möglichkeit zu höheren Einnahmen (wegen der Wunschkennzeichengebühr). Insgesamt ebenfalls eine Variante, die den Städten über das Wiederaufleben des Symbols im Straßenverkehr eine kleine zusätzliche Marketingmöglichkeit bringen würde, die ohne Zusatzkosten umzusetzen ist (da die EDV der Zulassungsbehörden mehrere Kennzeichen gleichzeitig verwalten kann), die den Bürger freut, aber zu nichts zwingt – und die keine Verlierer hat. Außerdem würde durch dieses Modell auch denjenigen Bürgern in den Altkreisgebieten, die gern wieder das alte Kennzeichen auf dem Nummernschild haben möchten, diese Möglichkeit gegeben, sofern die Kommunen in dem zugeordneten neuen Kreisgebiet sind, weil das Kennzeichen wohl nur einem Landkreis zugeordnet werden kann. Diese Lösung ist allerdings bisher rechtlich (noch) nicht möglich.
Am 6. April und am 6. Oktober 2011hat sich die Verkehrsministerkonferenz zugunsten einer Wiedereinführung von „Altkennzeichen“ ausgesprochen. Staatsekretär Scheuer erklärte am 16. Dezember 2011 im Bundesrat: „Die Bundesregierung sagt zu, eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in den Bundesrat einzubringen, mit der erreicht wird, dass die Altkennzeichen auf Wunsch der Länder wieder gültig gemacht werden können. Zugleich erfolgt eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die gewährleistet, dass die Zulassungsbehörde dann auch mehrere Unterscheidungszeichen ausgeben kann. Die Verordnungsinitiative wird umgehend vorbereitet und die Verabschiedung der Verordnung noch im Frühjahr 2012 angestrebt.“ Am 24. Januar 2012 hat das Bundesverkehrsministerium im zuständigen Bund-Länder-Fachausschuss einen Vorschlag für eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung unterbreitet, der derzeit von den Ländern geprüft wird. Demnach soll die Vergabe mehrerer Kennzeichen durch eine Zulassungsbehörde stark vereinfacht werden.
Inzwischen hat in Mecklenburg-Vorpommern das Verkehrsministerium in fünf Fällen die Zusagen für verschiedene Modelle mehrerer Kennzeichen pro Landkreis gegeben. So werden beispielsweise im Landkreis Nordvorpommern (NVP) ab 2011 auch die Kennzeichen RÜG (Rügen) und HST (Hansestadt Stralsund) vergeben. Neubrandenburg und die Hansestädte Wismar und Greifswald bekommen ebenfalls als kreisangehörige Städte ein vom Kreiskennzeichen abweichendes Symbol. Die Heilbronner Initiative hat in all diesen Städten und auf Rügen die Bevölkerung nach ihren Kennzeichenwünschen befragt. Ebenfalls durch Befragungen der Bevölkerung durch die Hochschule Heilbronn nachgewiesen wurde der Wunsch der Ludwigsluster, Parchimer, Demminer und Warener Bürger, die auch nach der Gebietsreform erhaltenen Kennzeichen LWL, PCH, DM und MÜR (für Müritz, Waren) in Situationen mehrerer Kennzeichen im Landkreis zu vergeben.
Das Hessische Verkehrsministerium hat am 31. August 2011 angekündigt, die Wiedereinführung des Kennzeichens WZ für Wetzlar zu genehmigen. In Wetzlar hatten sich bei der Erhebung durch die Hochschule Heilbronn 79 % der Bürger für das WZ ausgesprochen. Das Hessische Verkehrsministerium beruft sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf den Bürgerwillen.
Der Bundesrat hat diesen Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen am 16. Dezember 2012 zugestimmt.
Über 200 deutsche Städte haben seit Beginn des Projekts inzwischen durch Stadt-/Gemeinderatsbeschluss sich für das eigene Kennzeichen ausgesprochen bzw. sich eindeutig zugunsten der Idee durch Unterzeichnung von Positionspapieren positioniert.
Auszug aus dem Protokoll der Verkehrsministerkonferenz
Stellungnahme der CDU/CSU Bundestagsfraktion
Portrait Prof. Dr. Ralf Bochert Quelle: Hochschule Heilbronn
Prof. Dr. Ralf Bochert mit KFZ-Kennzeichen Wernigerode Quelle: Pressestelle Stadt Wernigerode